Krankenkasse: Enkelkind bei Oma kostenlos mitversichern?

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Die Familienversicherung für Enkelkinder ist erweitert worden: Großeltern können ihre Enkel jetzt auch dann beitragsfrei in ihrer gesetzlichen Krankenkasse mitversichern, wenn ein Elternteil des Kindes selbst noch familienversichert ist. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Bislang konnte das Enkelkind nur über die Großeltern familienversichert werden, wenn Oma und Opa überwiegend für den Unterhalt des Enkelkindes sorgten. Die neue, zusätzliche Möglichkeit, ein Enkelkind mitzuversichern, erleichtert den Krankenversicherungsschutz. Ein Beispiel für die Neuregelung: Ein Studenten-Paar bekommt ein Kind. Beide Studenten sind über ihre Eltern gesetzlich familienversichert. Das Baby wird jetzt über die Großeltern ebenfalls - ohne Prüfung des überwiegenden Unterhalts - beitragsfrei krankenversichert. Endet die Familienversicherung der Eltern oder eines Elternteiles, kann das Enkelkind weiterhin wie bislang schon möglich familienversichert bleiben, wenn die Großeltern das Enkelkind überwiegend unterhalten. Fragen rund um die Familienversicherung beantwortet jede Geschäftsstelle der Krankenversicherungen Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.tk-online.de.
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