Ecuador will Weltbank-Urteil anfechten

Rechtsstreit mit US-Ölkonzern Occidental wegen entzogener Förderlizenz geht in eine neue Runde

  • Harald Neuber
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Weltbank-Schiedsstelle für internationale Investitionsstreitigkeiten urteilt gewöhnlich zugunsten von Konzernen. Die Regierung Ecuadors will sich dies nicht gefallen lassen.

Ecuador wird sich gegen eine Verurteilung durch das Schiedsgericht der Weltbank im Streit mit dem US-Ölkontern Occidental Petroleum zur Wehr setzen. Vor wenigen Tagen war die Regierung des südamerikanischen Landes nach jahrelangem Rechtsstreit zu einer Rekordstrafe von knapp 1,77 Milliarden US-Dollar verurteilt worden. Occidental hatte gegen die fristlose Kündigung eines Fördervertrages im Mai 2006 geklagt - und von zwei der drei Richter des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) Recht bekommen.

Occidental war die Lizenz für den Förderblock 15 in Ecuador Mitte 2006 aberkannt worden, weil das Unternehmen sechs Jahre zuvor 40 Prozent seiner Anteile am Ecuador-Geschäft an das kanadische Encana-Unternehmen weiterverkauft hatte. Dies verstieß - übrigens auch nach Ansicht der ICSID-Schiedsstelle - gegen den Vertrag mit Ecuador, zumal die Regierung in Quito in das Geschäft zunächst nicht eingeweiht war. Dennoch sei die Kündigung des Fördervertrags im Mai 2006 unverhältnismäßig gewesen, heißt es in der 353 Seiten fassenden Urteilsbegründung.

Nun wird das Urteil des Weltbank-Schiedsgerichtes selbst Gegenstand eines Rechtsstreits. Niemand könne leugnen, dass Occidental mit den Förderrechten in Ecuador illegalen Handel berieben und damit den Vertrag mit seinem Land verletzt habe, erklärte Präsident Rafael Correa auf einer Pressekonferenz in der Hauptstadt. Man werde daher den »Missbrauch« durch das ICSID anfechten. Außenminister Ricardo Patiño sprach von einem »wahren Schandurteil« und einer »willkürlichen Strafe«.

Ecuador selbst hatte Occidental nach der einseitigen Vertragskündigung eine Entschädigung von 417 Millionen Dollar geboten, während der US-Konzern 3,37 Milliarden forderte. Die ICSID-Strafe folgt einer eigenen Bemessungsgrundlage und schließt rückwirkende Zahlungen von Strafzinsen in Höhe von knapp 4,2 Prozent auf die entgangenen Gewinne des Konzerns ein.

Wenn der Berufungsantrag bei der Weltbank-Schiedsstelle eingeht, muss diese ein neues Richtergremium benennen. Bis zu einem neuen Urteil wird die Strafe ausgesetzt bleiben, so Ecuadors Generalstaatsanwalt Diego García, der sich zuversichtlich zeigte. Immerhin habe eine Richterin, die französische Juristin Brigitte Stern von der Universität Sorbonne, dem Urteil ihrer beiden Kollegen widersprochen. Außerdem gebe es Verfahrensfehler.

Die selbstbewusste Haltung der Regierung in Quito ist Ausdruck des wachsenden Widerstandes in Lateinamerika gegen die neoliberale Rechtsprechung des ICSID, der in den letzten zwei Jahrzehnten massiv aufgewertet wurde. Der Jurist Nicolás Boeglin von der Universität zu Costa Rica weist darauf hin, dass die 1965 gegründete Schiedsstelle erst 1972 ihren ersten Fall vorliegen hatte. Bis Anfang der 1990er Jahre ließen sich die Investitionsstreitigkeiten an einer Hand abzählen, schreibt Boeglin in einem Kommentar für das alternative Nachrichtenportal ALAI. Erst nach Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen lateinamerikanischen Regierungen und Industriestaaten hätten die Streitigkeiten massiv zugenommen und im vergangenen Jahr mit 38 Fällen einen vorläufigen Höhepunkt erreicht.

Weil die Weltbank in fast allen Fällen zuungunsten der Staaten und zugunsten transnationaler Unternehmen urteilte, haben zahlreiche lateinamerikanische Länder ihren Vertrag mit dem ICSID gekündigt. Bolivien verließ das Gremium 2007, Ecuador 2009 und Venezuela zu Beginn dieses Jahres. In Argentinien wird derzeit ein entsprechendes Gesetz diskutiert. Zugleich arbeiten die Staaten Südamerikas laut Boeglin an einer neuen Struktur für Investitionsschutzvereinbarungen.

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