Auch wer nur ein Radio hat, zahlt Beitrag in voller Höhe

Leserfrage zum Rundfunkbeitrag 2013

  • Lesedauer: 1 Min.

Im nd-ratgeber vom 7. November 2012 wurde über die Umstellung der bisherigen Rundfunkgebühr ab 2013 informiert. Ich habe dazu noch eine Frage: Ich habe keinen Fernseher und musste bislang lediglich eine Grundgebühr von 5,76 Euro für ein Radio zahlen. Bleibt es dabei? Oder muss ich nun künftig den Einheitsbeitrag von 17,98 Euro - das wäre das Dreifache - in voller Höhe zahlen?
Margate, T., Berlin

Bei dem ab 1. Januar 2013 geltenden einheitlichen Beitrag von 17,98 Euro gilt der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Wer also bislang lediglich die Gebühr für ein Radio in geminderter Höhe (Grundgebühr) von monatlich 5,76 Euro zahlen musste, zahlt jetzt den einheitlichen Beitrag von 17,98 Euro. Das bisherige geräteabhängige Gebührenmodell gibt es nicht mehr. Bei der Neuregelung spielt es also keine Rolle mehr, welche Geräte zu welchem Zwecke benutzt werden. Auch eine Unterscheidung der Gerätetypen (TV, Radio) entfällt.

Nach Information der Gebühreneinzugszentrale GEZ werden etwa 3,5 Millionen Betroffene wegen der Umstellung von der bisherige Rundfunkgebühr auf den einheitlichen Rundfunkbeitrag angeschrieben werden.

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