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Rechte leiblicher Väter sollen gestärkt werden

Zum Umgangs- und Sorgerecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Wenn leiblichen Vätern der Kontakt zu ihren Kindern verwehrt wird, haben sie bislang oft schlechte Karten vor Deutschlands Gerichten. Doch das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft ändern, die einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Auch unverheiratete leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten - auch wenn die Mutter das Kind gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht und notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Allerdings: Ein automatisches Sorgerecht für die Väter soll es auch in Zukunft nicht geben. In Streitfällen soll ein Familiengericht entscheiden.

Hintergrund der neuerlichen Debatte ist die Tatsache, dass sich der Anteil nicht ehelich geborener Kinder von 15 Prozent im Jahr 1995 auf 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt hat. In den neuen Bundesländern liegt er sogar bei über 60 Prozent.

Der Entwurf will auch die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGH) in Straßburg ziehen, der schon 2009 die bisherige Praxis in Deutschland verworfen hatte. Der EuGH hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidung das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen.

Da biologische (leibliche) Väter im deutschen Recht jedoch nicht vorgesehen sind, sah sich die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Zudem hatte auch das Bundesverfassungsgericht schon 2010 eine Neuregelung verlangt.

Nach den Vorstellungen der Regierung bleibt es zwar bei dem Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Gericht die Mitsorge beantragen.

Bislang steht das Sorgerecht Eltern ohne Trauschein nur dann gemeinsam zu, wenn sie eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben oder heiraten. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ohne ihren Willen ist bisher keine gemeinsame Sorge der Eltern möglich.

Bislang kann der biologische Vater nur dann einen Kontakt gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat.

Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.

Davon sollen vor allem leibliche Väter profitieren, die wegen der Weigerung der rechtlichen Eltern keine Vater-Kind-Beziehung aufbauen konnten. Sie sollen ferner ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Nach Auffassung von Familienrechtsexperten, werde mit dem Gesetzentwurf das Familienrecht an moderne Familienformen angepasst. Ein Vater bekommt danach nämlich die Möglichkeit, mit seinem Kind mehr Zeit zu verbringen, wenn er bewiesen hat, dass er bereit ist, Verantwortung für sein Kind zu übernehmen.

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