Wer bekommt ab wann Betreuungsgeld?

  • Lesedauer: 2 Min.
Nach einem langen Gezerre ist das umstrittene Betreuungsgeld der schwarz-gelben Regierungskoalition am 9. November 2012 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Opposition denkt nun über eine Verfassungsklage nach. Was sieht das Gesetz unter anderem vor?

Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kitaplatz oder keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten ab 1. August 2013 ein Betreuungsgeld von zu nächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Ab August 2013 haben Eltern für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr alternativ einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Ursprünglich sollte das Gesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Ein Ergänzungsgesetz soll sicherstellen, dass diejenigen Eltern, die sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen, den Betrag zur privaten Altersvorsorge oder für ein Bildungssparmodell nutzen können. Dann gibt es zusätzlich eine Prämie von 15 Euro monatlich. Zum Bildungssparmodell werden im Ergänzungsgesetzentwurf nur vage Aussagen gemacht.

Die Koalition rechnet ab 2014 mit 1,1 Milliarden Euro Kosten pro Jahr. Die Opposition spricht von rund 2 Milliarden Euro. Der Betrag könnte sich sogar noch deutlich erhöhen, wenn zum 1. August 2013 nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stehen und Eltern unfreiwillig ihre Kinder zu Hause betreuen.

Von Anfang an war klargestellt, dass das Betreuungsgeld bei Hartz-IV-Empfängern von der Grundsicherung (Sozialhilfe) wieder abgezogen wird. Nutzen sie dagegen das Betreuungsgeld zur privaten Altersvorsorge, soll es an den Versicherungsträger überwiesen werden, einschließlich des 15-Euro-Bonus.

Viele Erziehungswissenschaftler sehen in der »Herdprämie« einen falschen finanziellen Anreiz. Die Befürworter argumentieren dagegen, Eltern sollen selbst entscheiden: Wollen sie ihr Kind zu Hause selbst betreuen oder durch Familienangehörige oder ein Au-pair-Mädchen betreuen lassen? Oder melden sie ihr Kind lieber in einer Kita an oder lassen sich von der Kommune eine Tagesmutter vermitteln?

Die Oppositionsparteien und der Stadtstaat Hamburg bereiten eine Verfassungsklage vor. Denn mehrere Rechtsexperten stellen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Betreuungsgeldgesetzes infrage. Eine Kernaussage ist, dass der Bund seit der Föderalismusreform von 2006 gar nicht mehr die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Gesetz hat und somit verfassungswidrig in Länderrechte eingreift.

Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen haben übrigens eigene Landesregelungen.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal