Seriöse Sammler und »schwarze Schafe«
Spenden in der Vorweihnachtszeit
1. Auswahl einer seriöse Organisation
Eine Orientierungshilfe, welche Organisationen verantwortungsvoll mit Spenden umgehen, gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das hat rund 260 Organisationen ein Spendensiegel verliehen. Hilfreich ist auch die Liste der Organisationen, die jedes Jahr mit dem »Transparenzpreis« ausgezeichnet werden. Dieser Preis wurde vor einigen Jahren von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) ins Leben gerufen.
2. Zu Haustürspenden und Sammelbüchsen
Bei Spenden an der Haustür oder auf der Straße ist Vorsicht angebracht. Natürlich kann man hier nicht alle und alles über einen Kamm scheren. Aber Verbraucher sollten sich, um nicht »schwarzen Schafen« ausgeliefert zu sein, unbedingt den Sammelausweis zeigen lassen und darauf achten, dass die Spendenbüchse verplombt ist. Seriöse Sammler lassen dem Spender auch Zeit und haben Informationsmaterial und ein Überweisungsformular parat. Auf gar keinen Fall sollten Spender ihre Adress- und Bankdaten am Telefon herausgeben. Wer sich genötigt, überredet oder unter Druck gesetzt fühlt, sollte das Spendenbegehren ablehnen. Skeptisch sollten Verbraucher auch bei Mitleid erheischender Werbung sein. Das DZI stuft solche Werbung als unseriös ein.
3. Gezielte Spenden
Wer für ein bestimmtes Projekt spenden will, muss auf dem Überweisungsträger das entsprechende Stichwort vermerken. Die Organisation darf das Geld dann nur dafür verwenden. Verbraucherschützer raten jedoch, auf das Stichwort zu verzichten, damit das Geld dort eingesetzt werden kann, wo es am dringendsten gebraucht wird, auch wenn gerade keine Fernsehkameras vor Ort sind. Spenden sollten nicht gestreut, sondern lieber an eine oder wenige Organisationen überwiesen werden, um Kosten für den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
4. Spenden bis zu 20 Prozent steuerlich absetzbar
Spenden sind bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Für den Nachweis ist der Einzahlungs- oder Buchungsbeleg der Bank zusammen mit einer Spendenbescheinigung des Empfängers notwendig, die unter anderem die Gemeinnützigkeit der Organisation nachweist. Für Spenden unter 200 Euro reichen auch Nachweise, die weniger Angaben über den Empfänger enthalten als die Spendenbescheinigung. Auf Wunsch stellen die meisten Organisationen aber auch für Kleinspenden eine Bescheinigung aus.
5. Widerrufsrecht besteht nicht
Spendenwillige sollten sich nicht leichtfertig durch ihre Unterschrift zur Zahlung eines monatlichen Förderbeitrags verpflichten. Ein generelles gesetzliches Widerrufsrecht besteht nämlich nicht. AFP/nd
Spenderberatung des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) im Internet unter www.dzi.de/spenderberatung
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