Für immer Ausländer

Ines Wallrodt zum Ausschluss geduldeten Migranten vom Bezug des Elterngeldes

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Bundessozialgericht hat geschludert, das ist sehr schade, weil es zu Recht Zweifel am Ausschluss von langjährig geduldeten Migranten vom Bezug des Elterngeldes hat. Gegen diese Benachteiligung gibt es viele Argumente - nur leider versäumten es die Sozialrichter, sie auch aufzuschreiben. Karlsruhe wird deshalb die gewünschte Verfassungsprüfung des Elterngeldgesetzes nicht vornehmen. Verantwortlich für die fortbestehende Diskriminierung sind jedoch nicht die Richter, sondern der Gesetzgeber. Er hätte längst den sozialrechtlichen Ausschluss von Migranten mit humanitärem Aufenthaltsrecht beenden müssen.

Der Fall führt einmal mehr die Absurdität unserer Rechtspraxis vor Augen: Die angeblich moderne Bundesrepublik betrachtet eine 24-jährige Frau, die seit 20 Jahren in Deutschland lebt, immer noch als Ausländerin. Sie verweigert ihr bis heute die Sicherheit, weiter in dem Land leben zu dürfen, das sie als einziges kennt. Über 50 000 Menschen gehören zu dieser Gruppe der Langzeitgeduldeten mit halbem Aufenthaltsrecht. Viele davon kamen im Kindesalter als Kriegsflüchtlinge. Die Restriktionen im Elterngeldgesetz sollten schleunigst gestrichen werden. Die beste Lösung aber wäre, diesen Menschen ein dauerhaftes Bleiberecht zu geben.

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