Sterbehilfestreit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewährt weiterhin keinen Anspruch auf Sterbehilfe in Deutschland. Wie der EGMR am 19. Dezember 2012 mitteilte, wurde das Rechtsmittel eines Witwers aus Braunschweig endgültig zurückgewiesen (Beschwerde-Nr. 497/09).
Der Mann hatte in Straßburg geklagt, weil die deutschen Behörden seiner unheilbar kranken Frau kein Medikament genehmigten, mit dem sie sich selbst töten konnte. Sie hatte sich schließlich in der Schweiz das Leben genommen.
Der EGMR hatte in seiner Entscheidung im Juli 2012 lediglich eine formale Verletzung der Rechte des Mannes beanstandet, sich aber nicht dazu geäußert, ob die Frau Anspruch auf ein tödliches Mittel gehabt hätte. Dies sei Aufgabe der deutschen Gerichte.
Der Kläger hatte gegen das Urteil Beschwerde eingelegt und eine Verweisung an die Große Kammer beantragt. Dies lehnte der EGMR nun ab. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
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