Schutz vor finanzieller Not

Risikolebensversicherung

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer Verantwortung für einen Lebenspartner oder eine Familie trägt, sollte vorsorgen und auch den Fall finanziell absichern, dass man stirbt und die Hinterbliebenen auf sich alleine gestellt sind.

Für diesen wichtigen Schutz empfiehlt die Württembergische Versicherung eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Todesfallsumme. Die vertraglich vereinbarte Summe wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Das Geld erhalten die im Vertrag genannten Begünstigten oder die Erben des Versicherungsnehmers.

Sind auch Kinder abzusichern, ist es sinnvoll, dass möglichst alle an der Erziehung beteiligten Personen eine eigene Risikolebensversicherung haben. Denn auch der Ausfall eines Familienvorstandes ohne eigenes Einkommen kann beträchtliche finanzielle Aufwendungen nach sich ziehen, zum Beispiel für die Betreuung der Kinder oder die Versorgung des Haushalts. Auch die Vorstände von Patchworkfamilien sollten »neue« Angehörige mit einer Risikolebensversicherung absichern.

Die Höhe des Beitrags richtet sich maßgeblich nach der vereinbarten Versicherungssumme sowie nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand der versicherten Person. Auch zwischen Rauchern und Nichtrauchern wird unterschieden. Ferner können sich Hobbys und sogenannte Risikosportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen auf die Beitragshöhe auswirken. Faustregel: Wer kleine Kinder hat, sollte mindestens das Fünffache seines Jahresnettoeinkommens als Versicherungssumme einsetzen.

Ein Beispiel: Ein gesunder 34-jähriger Familienvater, der eine Bürotätigkeit ausübt und Nichtraucher ist, schließt eine Risikolebensversicherung mit einer Laufzeit von 31 Jahren ab. Risikozuschläge - zum Beispiel für riskante Hobbys - werden nicht erhoben. Als garantierte Versicherungssumme im Todesfall werden 125 000 Euro vereinbart. Der Monatsbeitrag unterscheidet sich je nach Versicherer und beläuft sich beispielsweise bei der Württembergischen Lebensversicherung auf rund 36 Euro. Da die Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet werden, ergibt sich für das Jahr 2013 ein monatlicher Zahlbeitrag von rund 28 Euro. Bei einer Veränderung der Überschussanteilsätze reduziert oder erhöht sich der Zahlbeitrag.

Verändert sich die Lebenssituation der versicherten Person, kann sie ihre Absicherung in der Regel unkompliziert erhöhen, zum Beispiel, durch Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie. Im Falle einer schweren Erkrankung mit einer prognostizierten Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten kann man sich bei einigen Anbietern die vereinbarte Versicherungssumme schon zu Lebzeiten ausbezahlen lassen

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