Kartellamt kontra Amazon

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Bonn (Agenturen/nd). Wie das Bundeskartellamt am Mittwoch mitteilte, starte man eine Überprüfung der Klauseln Amazons für Drittanbieter, die über die Onlineplattform ihre Produkte verkaufen. Diese Klausel untersage den Händlern, Produkte, die sie auf Amazon anbieten, auf anderen Plattformen im Internet günstiger zu verkaufen - etwa auf der eigenen Homepage oder bei »Ebay«. Mit dieser sogenannten »Preisparitätsklausel« könne Amazon »gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen«, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

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