Gegen den Willen der Mütter?
Reform des Sorgerechts stößt auf Kritik
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat die ab Sommer 2013 geltende Reform des Sorgerechts für unverheiratete Eltern kritisiert. Nach dem neuen Gesetz können Väter auch gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder bekommen. Dies könne dazu führen, dass der betreuende Elternteil - in der Regel die Mutter - in der Lebensführung und Entscheidungsfreiheit massiv eingeschränkt werde, sagte die Vorsitzende Edith Schwab. In den Beratungsstellen werde deshalb bereits verstärkt die Frage nach Abtreibung gestellt.
Das Familiengericht spricht unverheirateten Eltern künftig auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht zu, falls es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Mutter kann dem innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Stellt der Vater keinen Antrag, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Schwab kritisierte diese Frist: »Eine alleinerziehende Mutter hat nach der Geburt ihres Kindes anderes zu tun, als sich mit gerichtlichen Anträgen auseinanderzusetzen.« Mit gutem Grund gebe es Mutterschutzfristen. »Für Alleinerziehende scheinen diese aber nicht mehr zu gelten.«
epd/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.