Rechtsstaat in Gefahr

Organisation kritisiert das ungarische Grundgesetz

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Berlin (nd-Ongjerth). »In Ungarn ist der Rechtsstaat gefährdet«, behauptet der am Donnerstag veröffentlichte Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW). Der 29-seitige Report kritisiert die Absätze des ungarischen Grundgesetzes, die »das Verfassungsgericht in seiner Kontrollfunktionen einschränken« und »den Schutz der Menschenrechte erodieren«.

Die seit 2010 amtierende rechtskonservative Regierung hat von Anfang an die politischen Möglichkeiten genutzt, die ihr durch die Zweidrittelmehrheit im Parlament zu Gebote standen. Erst im März führte sie in der 2012 in Kraft getretenen - und von Ministerpräsident Viktor Orbán als Grundstein der ungarischen Erneuerung bezeichneten - Verfassung solche Änderungen durch, die auch der EU-Kommission große Sorgen bereiteten. Im Sinne des neuen Grundgesetzes gelten zum Beispiel die unverheirateten, kinderlosen Paare nicht mehr als Familie, die sich auf öffentlichen Flächen aufhaltenden Obdachlosen wurden kriminalisiert, und Religionsgemeinschaften müssen grundsätzlich vom Parlament anerkannt zu werden.

Um die Einwände zu blockieren, hat die Regierung die Befugnisse des Verfassungsgerichtes eingeschränkt: Es kann gegen Änderungen der Grundgesetzes keine inhaltlichen Einwände mehr erheben, und seine Mitglieder sollen sich bei ihren Entscheidungen nicht mehr auf Urteile berufen, die vor Inkrafttreten der neuen Verfassung entstanden sind.

Nach dem Bericht von HRW verstoße Ungarn mit diesen Regelungen gegen seine Pflichten als EU-Mitglied. Daher, so die Forderung, sollte die Europäische Union sein Stimmrecht aussetzen.

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