X nun auch in Formularen: Australisches Gericht erlaubt dritte Geschlechtsangabe
Urteil gibt Kläger Recht, der weder als Mann noch als Frau leben will: Geschlecht ist keine binäre Angelegenheit
Sydney (dpa/nd). Ein australisches Gericht hat erstmals entschieden, dass ein Menschen in amtlichen Formularen etwa von Standesämtern nicht als männlich oder weiblich eingeordnet werden muss. Wie die Zeitung „Sydney Morning Herald“ am Samstag berichtete, kassierte das Berufungsgericht des Bundesstaates New South Wales am Freitag eine anderslautende Entscheidung. Norrie May-Welby hatte gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts geklagt. Norrie wurde als Mann geboren, unterzog sich aber 1983 einer Operation und beschloss, weder als Mann noch als Frau zu leben.
Das Richtergremium erklärte in dem am Freitag abgeschlossenen Verfahren, das Wort Geschlecht habe nicht die binäre Bedeutung „männlich“ oder „weiblich“. In Pässen können Australier bereits seit Jahren ein drittes Geschlecht angeben. Die Richtlinien des Außenministeriums erlauben ein X für „intersexuell“ neben dem herkömmlichen M („männlich“) und F („weiblich“) in den Pässen. Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.