Hürde bei EU-Wahl verfassungskonform
Berlin (dpa/nd). Die von den Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der LINKEN geplante Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen wird von mehreren Rechtsexperten als verfassungsrechtlich zulässig beurteilt. Dies wurde nach Angaben des Bundestagspressedienstes am Montag bei einer Anhörung deutlich. CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne wollen noch in dieser Woche die Änderung des deutschen EU-Wahlrechtes verabschieden. Mit dem Gesetzentwurf soll die Fünf-Prozent-Klausel im EU-Wahlrecht gestrichen und eine Drei-Prozent-Hürde eingeführt werden.
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