Besorgnis über Urteil gegen Frauen

Tunis: Femen-Aktivistinnen müssen ins Gefängnis

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (AFP/nd). Die Urteile der tunesischen Justiz gegen drei Aktivistinnen der Frauenrechtsorganisation Femen aus Deutschland und Frankreich haben in Europa Besorgnis ausgelöst. Sie sei »überrascht von der Härte der Urteile«, die auf jeweils vier Monate und einen Tag Haft lauten, ließ die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton am Donnerstag mitteilen. Eine Femen-Vertreterin sagte, derzeit würden rechtliche Schritte gegen den Richterspruch vorbereitet.

»Normalerweise kommentiert die EU juristische Entscheidungen nicht«, ließ Ashton weiter mitteilen. Sie wolle aber »über die Affäre Femen hinaus ihre Appelle zur Stärkung der Meinungsfreiheit bekräftigen«. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die »Ziele der tunesischen Revolution«.

Auch die Bundesregierung zeigte sich besorgt. »Der Rechtsbeistand der drei Frauen hat entschieden, gegen das Urteil Berufung einzulegen«, teilte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts in Berlin mit. Die deutsche Botschaft in Tunis werde die Femen-Aktivistin Josephine Markmann, die mit zwei französischen Mitstreiterinnen verurteilt worden war, »weiter konsularisch betreuen und das Verfahren aufmerksam verfolgen«. Aus Kreisen des Auswärtigen Amts hieß es weiter, der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, werde in den nächsten Tagen nach Tunesien reisen. Er wolle dort auch den Aktivistinnen in der Haft einen Besuch abstatten.

Wegen einer barbusigen Protestaktion waren Markmann und zwei französische Femen-Aktivistinnen am Mittwoch verurteilt worden. Die Frauen hatten Ende Mai vor dem Justizpalast in Tunis mit nackten Oberkörpern gegen die Inhaftierung einer tunesischen Femen-Mitstreiterin protestiert.

Alexandra Schewtschenko, Femen-Aktivistin und Betreiberin der deutschsprachigen Internetseite www.femen.de, sagte der Nachrichtenagentur AFP, es sei weiterhin »sehr schwer, Zugang zum Gefängnis zu erhalten«.

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