WG-Problem

Mietvertrag

  • Lesedauer: 1 Min.
Viele Studenten leben in Wohngemeinschaften. Da es sich um mehrere und wechselnde Mieter handeln kann, gibt es bei Mietverträgen einige Besonderheiten, sagt Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbunds.

Stehen im Vertrag alle WG-Bewohner als Hauptmieter, kann keiner von ihnen ohne Weiteres ausziehen, da das Mietverhältnis nur gemeinsam gekündigt werden kann. Auch wer auszieht, bleibe Mieter, müsse eigentlich weiter zahlen. »Hier würde sich empfehlen, in den Mietvertrag aufzunehmen, dass der Vermieter an eine Wohngemeinschaft vermietet und diese berechtigt ist, die Mitglieder auszutauschen.«

Möglich ist auch, einen Hauptmieter zu bestimmen, der mit den Untermietern eigene Mietverträge abschließt. Allerdings trage der Hauptmieter dann Verantwortung für die gesamte WG und müsse als Vertragspartner im Schadenfall haften, erklärt Ropertz.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal