Hoffnungsschimmer für Ostdeutsche?

Bundestag diskutiert am Freitag über gleich mehrere Anträge zur Angleichung der Renten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.

Wie oft der Bundestag über das Thema Rentenangleichung bereits diskutiert hat, ist eine Sache für ausgebuffte Statistiker. Fakt ist: Auch 23 Jahre nach dem Beitritt der DDR liegt der Rentenwert Ost mit nun 25,74 Euro immer noch 2,40 Euro niedriger als im Westen. Zwar hatten Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 versprochen, »in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem« einzuführen. Doch passiert ist nichts. Im Gegenteil: Im aktuellen Wahlprogramm der Union heißt es: Man halte »an der Rentenberechnung nach geltendem Recht fest«. Denn die Rentenanpassung in diesem Jahr zeige, »dass eine Angleichung (...) mit dem geltenden Recht zu erreichen ist«. Ist sie wohl tatsächlich. »Auf dem derzeitigen Niveau allerdings erst nach 160 Jahren«, rechnet die Linksparlamentarierin Martina Bunge vor.

Viele lassen sich täuschen, weil die Steigerung des Rentenwertes zum 1. Juli im Osten mit 3,25 Prozent deutlich höher ausfällt als in den alten Ländern, wo er nur um 0,25 Prozent zulegt. Das ist kein Zeichen für ein Aufholen des Ostens. Hier wirken stattdessen die Effekte der 2009 unter Schwarz-Rot eingeführten »Rentengarantie«, die sicherstellen soll, dass Lohnkürzungen nicht zu sinkenden Renten führen. In guten Zeiten bremst diese Garantie aber den Anstieg - wie nun zu sehen ist.

Die Bundesrepublik ist also noch weit entfernt von einem einheitlichen Rentenrecht. Deshalb wird sich das Parlament am Freitag in einer 90-minütigen Aussprache dem Thema widmen. Die Oppositionsparteien von SPD, Grünen und LINKEN hatten dazu insgesamt sechs Anträge eingereicht. Dass die Linksfraktion hier so emsig ist, kann kaum überraschen. Erstaunlicher ist da schon das Engagement der SPD-Fraktion. Zumal die Genossen in einem Antrag die »Angleichung des Rentensystems in Ost und West« fordern, die stufenweise bis 2020 erfolgen soll. Damit sind die Genossen etwas vorsichtiger als die LINKE, die dieses Ziel schon 2017 erreichen will. »Der Vorstoß der SPD ist nur halbgar«, bemängelt Martina Bunge. Denn die SPD will bis 2020 den Höherwertungsfaktor streichen, der dafür sorgt, dass die niedrigeren Ostlöhne zumindest beim späteren Rentenbezug ausgeglichen werden. »Damit wären die Ostdeutschen wieder benachteiligt«, so Bunge gegenüber »nd«.

Doch nicht nur bei der Angleichung trickst die SPD. Auch beim Thema Rentenüberleitung legt sie sich verdächtig engagiert ins Zeug und fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines »Rentenüberleitungsabschlussgesetzes« sowie einen »Härtefallfonds«. Doch genau hier liegt das Problem: Von diesem Geld sollen nur jene bei der Überleitung der Rentenansprüche ins Westsystem Benachteiligten profitieren, deren Altersbezüge unterhalb der Grundsicherung liegen. »Viele Betroffene, wie etwa die aus dem DDR-Gesundheitswesen, liegen knapp über dieser Grenze und würden so leer ausgehen. Das schafft keinen sozialen Frieden«, kritisiert Bunge, die in der Linksfraktion für die ostdeutsche Rentenüberleitung zuständig ist

Die SPD treiben hier offenbar ideologische Bedenken um. So will man verhindern, dass »die zu Recht abgeschafften Privilegien für ehemals staats- und parteinahe Dienstleistende« wieder eingeführt werden. Was die SPD stört: Unter den betroffenen Berufsgruppen befinden sich neben Reichsbahnern und Postangestellten auch Angehörige der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Staatssicherheit.

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