BGH bestätigt Haft für Ex-Schatzmeister

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Leipzig/Potsdam (dpa/nd). Die Verurteilung des Ex-Schatzmeisters von Brandenburgs Grünen, Christian Goetjes, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte gestern eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Veruntreuung von Parteigeld. Damit blieb die Revision des 35-Jährigen gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam erfolglos. In der Verhandlung vor dem 5. BGH-Strafsenat in Leipzig hatten sowohl sein Verteidiger als auch die Bundesanwaltschaft beantragt, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung zurück zu verweisen. Dafür sahen die Leipziger Richter keinen Grund. Goetjes hatte gestanden, von 2009 bis 2011 rund 270 000 Euro veruntreut zu haben.

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