Europagericht rügt lebenslange Strafe

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Straßburg (AFP/nd). Eine lebenslange Haftstrafe ohne jede Perspektive auf Freilassung verstößt gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag fest. Die Straßburger Richter gaben damit drei Briten Recht, die wegen mehrfachen Mordes zu lebenslänglichen Strafen verurteilt wurden. Dieses Urteil solle den Betroffenen aber keine Hoffnung auf baldige Freilassung geben, präzisierte der Gerichtshof.

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