Polizeikessel war rechtswidrig
Frankfurt am Main (nd). Das Landgericht Frankfurt hat den Polizeikessel während des antikapitalistischen Aktionstages am 31. März 2012 in Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin habe an der Demonstration »M31 - European Day of Action against Capitalism« teilgenommen und sei mit 456 weiteren Personen länger als fünf Stunden eingekesselt, erkennungsdienstlich behandelt und für weitere viereinhalb Stunden in das Wiesbadener Polizeipräsidium gebracht worden, wie die Rote Hilfe Frankfurt am Freitag mitteilte. Das Landgericht urteilte nun, dass von der Betroffenen lediglich die Personalien zeitnah hätten festgestellt werden dürfen. Ein gegen die Frau eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
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