Warnung vor Betrug
Verbraucherinsolvenz
Es sind Schreiben eines »Zentralen Registergerichtes Kassel« im Umlauf, in denen Verbraucher aufgefordert werden, 79 Euro für die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens vor Gericht zu überweisen.
Die Anschreiben sehen auf den ersten Blick offiziell aus. Die Betrüger verwenden sogar eine ähnliche Anschrift und Telefonnummer wie die des echten Amtsgerichts Kassel. »Am sichersten sei der Betrugsversuch am Überweisungsträger zu erkennen, der dem Schreiben beilieg«, informiert Erk Schaarschmidt, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale.
Die 79 Euro sollen nämlich nach Bulgarien überwiesen werden. Ein Indiz, dass kein deutsches Gericht hinter der Zahlungsaufforderung steht. Erkennen können Verbraucher dies an den ersten zwei Stellen des IBAN-Codes. »DE« steht für eine Überweisung nach Deutschland, »BG« für Bulgarien. Wer unsicher ist, ob eine Zahlungsaufforderung eines Gerichts korrekt ist, wende sich an eine anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle oder fragt beim Gericht nach.
Eines der betrügerischen Schreiben unter folgendem Link: www.vzb.de/media224329A.pdf
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