Klage gegen Betriebsrat abgewiesen
Firma Neupack unterliegt vor Amtsgericht Hamburg
Erleichterung bei Murat Günes: Das Arbeitsgericht Hamburg hat den Antrag der Firmenleitung von Neupack abgewiesen, eine Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden durchzusetzen. Da der Gewerkschafter seine Zustimmung zu der Kündigung verweigert hatte, zog das Unternehmen vor Gericht - und scheiterte. Günes galt als »Seele« des fast neunmonatigen Streiks von Neupack-Mitarbeitern für einen Tarifvertrag sowie Lohnerhöhungen. Die Firmenleitung hatte ihm Attacken auf Arbeitswillige vorgeworfen. »Mit seinem Beschluss hat das Arbeitsgericht unsere Position bestätigt«, erklärte Betriebsratsvizechef Ralf Duda. »Die Vorwürfe rechtfertigen keine Kündigung, das hat der Betriebsrat damals auch so gesehen.«
Der Streik hatte überregional wegen seiner Länge und Härte für Schlagzeilen gesorgt. Das Unternehmen, das Kunststoffverpackungen herstellt, war mit harten Bandagen gegen die Streikenden vorgegangen, hatte Kündigungen und Abmahnungen ausgesprochen. Polnische Leiharbeiter wurden eingestellt, um den Arbeitskampf ins Leere laufen zu lassen. Bei Neupack arbeiten rund 200 Menschen aus zwölf Nationen.
Die Neupack-Vertreter behaupteten, Günes habe zu Beginn des Streiks am 1. und 6. November 2012 Arbeitswillige angerempelt. Günes selbst wies diese Vorwürfe zurück. Zahlreiche Zeugen erklärten vor Gericht, dass die Streikleitung der Aufforderung der Polizei, eine Gasse für die Arbeitswilligen zu bilden, gefolgt sei.
Firmenchef Lars Krüger ließ offen, ob das Unternehmen gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen wird. »Es gibt aber eine Zusage, wonach Neupack dies nicht machen will«, erklärte Günes’ Anwalt Thomas Mammitzsch: »Das Vorgehen war ganz offensichtlich der Versuch, Murat Günes als Betriebsratsvorsitzenden loszuwerden.« Jan Eulen, Bezirksleiter der Gewerkschaft IG BCE Hamburg/Harburg, erklärte: »Murat Günes kann jetzt ohne Belastungen seinen Tätigkeiten weiter nachgehen. Vom Unternehmen erwarten wir, dass es dieses Urteil vorurteilsfrei respektiert und in den betrieblichen Alltag umsetzt.«
Das Streikziel Tarifvertrag wurde indes nicht erreicht. Es gibt lediglich eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitsvertrag beigefügt wird. Neupack setze seinen rüden Kurs gegen Aktive fort, erklärte ein Beschäftigter: »Es hagelt Abmahnungen mit an den Haaren herbei gezogenen Begründungen - etwa wegen verspäteter Krankmeldung oder wegen des Nichttragens von Ohrstöpseln.«
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