Visapflicht für Türken bleibt bestehen

EuGH spricht Touristen Dienstleistungsfreiheit ab

  • Lesedauer: 2 Min.

Brüssel/Luxemburg (epd/nd). Bürger der Türkei brauchen auch in Zukunft ein Visum, wenn sie nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land reisen wollen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Urteil klargestellt. Geklagt hatte eine junge Frau aus der Türkei, die ihren in Deutschland lebenden Stiefvater besuchen wollte und kein Visum erhalten hatte. Sie hatte sich vor Gericht auf die zwischen der Türkei und der EU vereinbarte »Dienstleistungsfreiheit« berufen. (AZ: C-221/11)

Mit diesem Begriff ist normalerweise gemeint, dass Firmen ohne größere Hürden Dienstleistungen wie zum Beispiel Urlaubsreisen im jeweils anderen Gebiet anbieten dürfen. Die Klägerin hatte jedoch argumentiert, es müsse auch eine »passive Dienstleistungsfreiheit« gelten: Bewegungsfreiheit müsse auch derjenige bekommen, der im Ausland Dienstleistungen in Anspruch nehmen wolle. Deshalb müssten türkische Bürger ganz ohne Visum in die EU reisen dürfen.

Diesem Argument wollten die höchsten EU-Richter nicht folgen. Sie erläuterten, dass es zwar in der Tat eine passive Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union gebe. Für die Türkei als Nicht-EU-Mitglied gelte sie jedoch nicht.

Das Thema Visafreiheit gehört seit langem zu den heißen Diskussionspunkten der EU und der Türkei. Deutsche Touristen können problemlos ohne Visum in die Türkei einreisen, es reicht sogar ein Personalausweis. Viele Türken wünschen sich dringend Erleichterungen bei der Einreise in die Europäische Union und verweisen unter anderem auf teure und aufwendige Visaverfahren. Im Moment feilscht die EU mit der Türkei über Lockerungen bei der Visavergabe. Die Türkei soll im Gegenzug irreguläre Migranten zurücknehmen, die über das Bosporus-Land in die EU gekommen sind.

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