Monopolkommission nimmt christliche Wohlfahrt ins Visier

»Kartellartiges Erscheinungsbild«: Kritik an Mischfinanzierung und Fehlentwicklungen bei Caritas und Diakonie

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Osnabrück. Einem Zeitungsbericht zufolge erwägt die Monopolkommission der Bundesregierung, die Organisationen der kirchlichen Wohlfahrtspflege einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Offenbar durch die Affäre um die Bautätigkeit des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst ausgelöst, so berichtet es die »Neue Osnabrücker Zeitung«, sollen Caritas und Diakonie in einem neuen Hauptgutachten unter die Lupe genommen werden.

Wie das Blatt weiter schreibt, habe die Monopolkommission bereits 1998 in einem Gutachten moniert, dass die Arbeit der kirchlichen Sozialverbände durch ein »kartellartiges Erscheinungsbild« geprägt sei. Ferner werfe die schwer überschaubare Mischfinanzierung Fragen nach Transparenz auf und führe zu Fehlentwicklungen. So würden die Verbände Leistungen erbringen, über deren Bedarf und Preise sie zugleich in staatlichen Gremien mitentscheiden, erläuterte der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer in der »Neuen Osnabrücker Zeitung«.

In ihrem früheren Gutachten hatten die Wissenschaftler laut dem Blatt außerdem moniert, dass die Träger kein Interesse daran hätten, effizient zu arbeiten. Die ihnen zugestandene Gemeinnützigkeit beinhalte das Gebot, keine Gewinne zu machen. Dies verlocke dazu, immer neue Betätigungsfelder für die Verwendung freier Mittel zu finden und so Marktmacht und Einfluss laufend auszuweiten. Auch würden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überflüssige Einrichtungen quersubventioniert. Dieser Effekt habe zu einem Überangebot an sozialer Beratung und Betreuung geführt und belaste die Bürger durch überhöhten Einsatz von Steuergeldern und Mitteln der Sozialversicherung, attestierten die Prüfer.

Das Argument der Kirchen, durch Spenden und ehrenamtliches Engagement Leistungen billiger zu erbringen als ein privater Konkurrent, überzeugte die Monopolkommission seinerzeit nicht. Im ersten Fall blieben die hohen Kosten unberücksichtigt, die beim Einwerben der Spenden entstünden. Im zweiten Fall stünde dem Einsatz ehrenamtlicher Helfer ein erheblicher institutioneller Aufwand durch Schulung, Verwaltung und Koordination sowie gegebenenfalls die Zahlung von Entschädigungen oder Auslagenersatz gegenüber. Auch entstünden volkswirtschaftlich beträchtliche Nebenkosten, wenn ein Helfer beispielsweise ein staatlich subventioniertes soziales Jahr ableiste, durch das er dem Arbeitsmarkt darüber hinaus später zur Verfügung stünde als möglich. Agenturen/nd

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