Nicht mehr gültig, nur verwendbar

Kassen und Ärzte streiten über die alte Krankenversicherungskarte

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 3 Min.
Gilt für gesetzlich Krankenversicherte ab 2014 nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit einem Passbild? Darauf kann man derzeit verschiedene Antworten bekommen - je nachdem, wen man fragt.

Die erste Antwort auf diese Frage ist ein klares »Wissen wir nicht«. Die Sprecherin im Bundesgesundheitsministerium erklärt, man mache »hier nur die Gesetze, für die Umsetzung seien die Krankenkassen zuständig«. Sie verweist auf ein Papier aus ihrem Hause, in dem Staatssekretärin Ulrike Flach schreibt, dass die elektronische Gesundheitskarte die alte Krankenversicherungskarte ersetzt und »lediglich für einen Übergangszeitraum (bis zur flächendeckenden Ausgabe elektronischer Gesundheitskarten) Krankenversicherungskarte und elektronische Gesundheitskarte parallel als Versicherungsnachweis bestehen«.

Beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es schon konkretere Antworten. Auf der Homepage kann man nachlesen, dass inzwischen »fast alle Versicherten ihre persönliche elektronische Gesundheitskarte erhalten« haben und daher die bisherigen Krankenversichertenkarten zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit als Nachweis für die Inanspruchnahme ambulanter ärztliche Leistungen - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum - verlieren. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten gültig», heißt es da ganz eindeutig. Pressereferentin Claudia Widmaier bestätigt diese Fristen. Aus technischen Gründen, die mit den Computern in den Arztpraxen zusammenhängen, könnten die Versicherten noch für eine Übergangszeit ihre alten Karten einsetzen. Doch diese, macht Widmaier einen feinen Unterschied, seien zwar verwendbar, aber nicht mehr gültig. Spätestens im Oktober müssten dann alle Probleme ausgeräumt sein. Niedergeschrieben sei das im sogenannten Bundesmantelvertrag, auf den man sich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verständigt habe. Doch die Vertreter der Ärzteschaft verstehen das Papier ganz anders.

«Versichertenkarten der Krankenkassen mit entsprechender Laufzeit bleiben auch nach dem 01.01.2014 gültig. Sie können sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 01. Oktober 2014, und zwar bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit, von den Ärzten eingesetzt und zur Abrechnung genutzt werden», kann man im Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nachlesen. Das heißt für KBV-Sprecher Roland Stahl ganz klar: «Auch ab dem 1. Januar kann ich als Patient die alte Karte einsetzen, wenn ich keine neue habe. Die Vereinbarung mit den Krankenkassen sieht vor, dass - solange noch keine elektronische Gesundheitskarte vorliegt - der Patient seine alte Krankenversichertenkarte (KVK) nutzen kann. Es gibt dabei auch keine Übergangsfrist. Die KVK kann damit bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden.»

Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler von der Fraktion der LINKEN im Bundestag hält die unterschiedlichen Interpretationen der Regelungen zur Einführung der eGK für eine Folge der Auseinandersetzungen zwischen den Spitzen von Ärzten und Krankenkassen. «Die haben sich auf etwas geeinigt, aber sie sind sich nicht einig», vermutet sie. Jeder interpretiere die Sache nun so, wie er es für richtig halte. Immerhin hatten sich in den letzten Jahren große Teile der Ärzteschaft immer wieder gegen die eGK ausgesprochen, offenbar jedoch erfolglos. Gesetzgeber, Krankenkassen und auch die Kassenärzte haben dieses gigantische Projekt - es verschlingt jedes Jahr 70 Millionen Euro an Versichertengeldern - trotz aller Bedenken und Proteste auf den Weg gebracht.

Kritiker der neuen Karte verweisen auf Milliarden Euro an Kosten, die Sicherheitsgefahren für Patientendaten und die Belastung der Ärztinnen und Ärzte. Das Bündnis «Stoppt die e-Card», das sich insbesondere gegen die zentrale Sammlung von Patientendaten wendet, ist der Meinung, dass eher 20 als fünf Prozent der Krankenversicherten ohne eCard sind. «Die Krankenkassen können nur mit psychologischem Druck und Fehlinformationen an Versicherte und Ärzte versuchen, die Schnüffelkarte durchzusetzen», schreibt die Allgemeinmedizinerin Silke Lüder auf der Internetseite. Für die LINKE Kathrin Vogler ist der Zustand nicht hinnehmbar, dass drei oder vier Millionen Menschen - darunter vor allem jene, die sich der neuen Karte aus Datenschutzgründen verweigerten und deren alte inzwischen ungültig ist - nicht wissen, wie sie demnächst ihre medizinische Versorgung organisieren sollen.

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