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PRÜFUNGSERGEBNISSE

  • Lesedauer: 3 Min.

1. Mittelherkunft Zusammenfassend lässt sich über die Bewegung der uns bekannten Konten ausführen, dass neben den Transaktionen zwischen den einzelnen laufenden Konten und Festgeldkonten und den Eröffnungssalden nur wenige Transaktionen für unsere Fragestellungen von Bedeutung sind. Dies sind insbesondere Transaktionen, bei denen den uns bekannten Konten von »Außen« Mittel zugeführt oder entnommen wurden bzw. Mittel in den »regulären« Kontenbereich der CDU gelangten.

a) Saldovorträge

Die Saldovorträge sind durch die jeweiligen Kontoauszüge belegt. Erst die weitere Untersuchung der Jahre vor 1993 könnte Klarheit über die Herkunft der Vorträge bringen.

b) Ungeklärte Bareinzahlungen

Auch nach der Zuordnung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen bleiben Bareinzahlungen übrig, die sich nicht aus dem Kontenkreislauf erklären lassen.

Bei diesen Einzahlungen handelt es sich angabegemäß, zumindest teilweise, um Spenden, die Herrn Dr. Kohl zur Verfügung gestellt wurden.

Einem Teilbetrag von TDM 94 liegen Einzahlungen in Schweizer Franken zugrunde. Herr Terlinden hat diese Gelder von Herrn Dr. Kohl erhalten und an Herrn Weyrauch oder sein Büro weitergeleitet. Angaben zu der Herkunft der Gelder wur den nicht gemacht.

Ein Teilbetrag der Bareinzahlungen auf Konto 24980-12 von TDM 680 wurde nach Angaben von Herrn Terlinden aus Geldern von einem durch die Fraktion geführten Konto (vgl. c) eingezahlt. Dieser Betrag wird daher als geklärt unterstellt. Eine Prüfung dieser Bartransaktion ist natur gemäß nicht möglich.

Im Vergleich zu den hier aufgelisteten ungeklärten Bareinzahlungen in Höhe von TDM 2.174 waren im geänderten Rechenschaftsbericht 1998 ungeklärte Bareinzahlungen in Höhe von TDM 2.431 aufgeführt. Die Differenz erklärt sich einerseits dadurch, dass mittlerweile Einzahlungen in Höhe von TDM 157 geklärt sind, da es sich hierbei um Transfers innerhalb des Kontenpools handelt. Darüber hinaus berücksichtigt die Rückstellung einen Teilbetrag von TDM 100, der über ein Privatkonto von Herrn Walther Leisler Kiep auf ein offizielles Spendenkönto eingezahlt wurde.

c) Barmittel von einem durch die Fraktion geführten Konto Als weitere Mittel wurden gemäß den Auskünften von Herrn Hörster Gelder in Höhe von DM 1 146.854,61 Ende 1996 bzw. Anfang 1997 der Bundesgeschäftsstelle, Herrn Terlinden, zur Verfügung gestellt. Zu der ursprünglichen Herkunft dieser Gelder liegen aufgrund der abgelaufenen Aufbewahrungsfristen keine Kontounterlagen mehr vor. In den von uns eingesehenen Kontoauszügen ab Anfang 1994 sind lediglich Zinseinnahmen ausgewiesen. Das Konto wie die bis Ende 1997 nicht ver äusgabten Beträge wurden nicht in der Vermögensrechnung der betreffenden Jahre ausgewiesen.

a) Sonstige Einnahmen der Bundesgeschäftsstelle

Die hier aufgeführten Beträge waren in den bisherigen Rechenschaftsberichten unter den sonstigen Einnahmen aufgeführt.

b) Ungeklärte Barauszahlungen

Wie bei den Bareinzahlungen sind wir bei unseren Untersuchungen auch bei den Barauszahlungen auf Transaktionen gestoßen, die nicht mit einem anderen Konto im Zusammenhang stehen. Der Verbleib dieser TDM 130 ist ungeklärt, e) Weitere Verwendung von Barmitteln Zur Verwendung dieser Gelder liegt eine Auskunft von Herrn Terlinden vor. Belege liegen zu den Transaktionen nur teilweise vor. Es lassen sich lediglich Plausibilitäts- Prüfungen und Abstimmungen mit einzelnen Zahlungsvorgängen vornehmen. An Herrn Dr. Ottfried Hennig sollen TDM 100 für den Landesverband Schleswig- Holstein in bar gezahlt worden sein. Der Landesverband hat das Geld nach Angaben seines Generalsekretärs jedoch nicht erhalten.

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