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Vertrag mit Minderjährigen »schwebend unwirksam«
hinaus geht.) Naturlich wollte der junge Mann die gezahlten Prämien
(3680,85 DM) zurück bekommen. Da die Versicherung sich weigerte, kam es zum Rechtsstreit.
Das Landgericht Frank fürt am Main gab dem jungen Mann Recht und ver urteilte die Versicherung zur Zahlung (2/8 S 114/98). Zunächst sei der Versicherungsvertrag »schwebend unwirksam« gewesen, heißt es in dem Urteil, da man es jahrelang versäumt habe, die erforder liehe Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht einzuholen. Der Ver sicherungsnehmer hätte ihn daher volljährig geworden, nachträglich ausdrücklich billigen müssen.
Das Argument der Ver Sicherung, der junge Mann habe den Vertrag dadurch stillschweigend genehmigt, dass er noch mehrere Jahre Prämien bezahlt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Denn: Der Versicherungsnehmer kenne sich in Rechtsfragen nicht aus und habe nicht wissen können, dass der Vertrag ohne gerichtliche Genehmigung unwirksam gewesen sei. Gezahlt habe er vielmehr nur, weil er von einem gültigen Ver trag ausgegangen sei.
Bei einem Versicherungsunternehmen dage-
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