? Keine Strafe für Zweitwohnung
Berlin (dpa/ND). Der juristische Streit um die Berliner Zweitwohnungssteuer für Bundestagsabgeordnete ist beendet. Die Staatsanwaltschaft habe die Er mittlungsverfahren gegen 19 Abgeordnete wegen Steuerhinterziehung eingestellt, sagte Sprecher Sascha Daue am Freitag. Es liege keine Straftat vor. Eine Hinterziehung würde erst vorliegen, wenn die Zweitwohnung nicht in der Steuererklärung angegeben ist. Den Parlamentariern war vorgeworfen worden, sich nicht rechtzeitig in der Hauptstadt angemeldet zu haben und dadurch die Steuer für den zweiten Wohnsitz hinterzogen zu haben. Die Berliner Innenverwaltung hatte den säumigen Abgeordneten «Ordnungswidrigkeit» vorgeworfen und mit Bußgeldern bis zu 1000 Mark gedroht. Etliche Bundestagsabgeordnete hatten beklagt, keine Wahl beim Wohnsitz zu haben. Per Verfassung seien sie dazu angehalten, ihren ersten Wohnsitz im Wahlkreis zu behalten. Die Zweitwohnungssteuer war 1998 vom Land Berlin eingeführt worden und beträgt pro Jahr fünf Prozent der Nettokaltmiete.
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