Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Mörder Weinhold bekam sogar »Entschädigung«

  • Lesedauer: 1 Min.

Zum Leserbrief »>Höchstrichterliches< aus dem Jahre 1975« (ND vom 6. 12.):

Dem sehr aufschlussreichen Brief von Friedrich Thiemann sei hinzugefügt, dass die bundesdeutschen Juristen in ihrer Mehrzahl durch eine Erziehung im Geiste von Antikommunismus und DDR-Feindlichkeit befangen sind. Folglich ist es kein Wunder, dass Schusswaffengebrauch mit Todesfolge durch eigene Polizei, Zoll oder BGS genauso wenig geahndet wird wie die Ermordung von Grenzsoldaten der DDR. So sei daran erinnert, dass der wegen Ver kehrs- und Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Werner Weinhold vor 25 Jahren, am 19 Dezember 1975,

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.