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Mörder Weinhold bekam sogar »Entschädigung«

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Zum Leserbrief »>Höchstrichterliches< aus dem Jahre 1975« (ND vom 6. 12.):

Dem sehr aufschlussreichen Brief von Friedrich Thiemann sei hinzugefügt, dass die bundesdeutschen Juristen in ihrer Mehrzahl durch eine Erziehung im Geiste von Antikommunismus und DDR-Feindlichkeit befangen sind. Folglich ist es kein Wunder, dass Schusswaffengebrauch mit Todesfolge durch eigene Polizei, Zoll oder BGS genauso wenig geahndet wird wie die Ermordung von Grenzsoldaten der DDR. So sei daran erinnert, dass der wegen Ver kehrs- und Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Werner Weinhold vor 25 Jahren, am 19 Dezember 1975,

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