? Falscher Spion muss zahlen
München (dpa/ND). Ein falscher Spion muss dem Bundesnachrichtendienst (BND) in Pullach erschwindelten Agentenlohn in Höhe von 234 300 Mark nebst Zinsen in fünfstelliger Höhe zurückzahlen. Das Oberlandesgericht München verwarf am Donnerstag in zweiter Instanz die Klage des ehemaligen BND-Mitarbeiters gegen die Forderung (Az.. 19 U 5106/00). Der 51-jährige Bankkaufmann hat jahrelang dem Nachrichtendienst dessen eigene Geheimnisse als neue Informationen verkauft.
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