Kumpanei mit dem »Klassenfeind«
Zu »Wozu noch Rückblicke« (ND vom 20. 2.):
Während man in NVA-Kasernen die Soldaten mit Arrest bestrafte für das Hören von Westsendern und ich meinen damaligen Brief an das SDAJ-Magazin »elan« als Original neulich in meiner Stasiakte wieder fand, durfte Herr Nitz Hochverrat betreiben, legt man die damalige Verfassung und die Gesetze der DDR als Maßstab an. Nun bin ich nicht gesetzesgläubig um jeden Preis und weiß, dass die Realität manchmal einfach »ungesetzliches« Vorgehen notwendig macht, aber bei Nitz wird das ganze Dilemma unserer führenden Partei und ihrer führenden Ge-
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