Schattenboxen gegen Schattentäter

Beim Hariri-Prozess, der schon etwa 200 Millionen Euro verschlang, bleibt die Anklagebank leer

  • Jürgen Cain Külbel
  • Lesedauer: 4 Min.
Die Staatsanwaltschaft im Hariri-Prozess verfügt über keinerlei klassische Beweismittel und stützt sich lediglich auf Indizien, die einer Prüfung kaum standhalten werden.

Vor neun Jahren, am 14. Februar 2005, sprengten Bombenattentäter den libanesischen Expremier, Geschäftsmann und Multimilliardär Rafik Hariri samt seiner aus schwer bewaffneten Mercedes-Limousinen bestehenden Fahrzeugkolonne in die Luft; 23 Menschen wurden getötet, 231 verletzt. Die Corniche, Beiruts Küstenstraße, die elegante Flaniermeile, bot die Fratze des Terrors: Menschen verbrannten in Fahrzeugen, Leichen pflasterten die Straße, abgerissene Körperteile flogen bis auf die Dächer umliegender Hotels, ringsum zerstörte Häuser.

Das Büro der Anklage beim Sondertribunal für Libanon (STL), geführt vom Kanadier Norman Farrell, beschuldigt seit Sommer 2011 den Militärkommandeur der Hisbollah, Mustafa Badreddine (51), und das ranghohe Mitglied der Miliz, Salim Ayyash (49), der »Ausführung dieses Terroraktes mit Sprengstoff, des Mordes und versuchten Mordes«. Hussein Oneissi (38) und Assad Sabra (36) sind der Beihilfe angeklagt, während Hassan Merhi das Opfer Hariri beschattet und ein gefälschtes Bekennervideo präpariert haben soll.

Chronologie - Der Mord und seine Aufarbeitung

14. Februar 2005: Rafik Hariri und 22 weitere Menschen werden bei einem Autobombenanschlag getötet. Die libanesische Opposition macht Syrien für das Attentat verantwortlich.

7. April 2005: Der UN-Sicherheitsrat beschließt eine internationale Untersuchung des Anschlags.

26. April 2005: Nach anhaltenden Protesten verlassen die letzten syrischen Truppen Libanon.

14. Mai 2005: Die UN beauftragen den deutschen Staatsanwalt Detlev Mehlis, den Hariri-Mord aufzuklären.

30. August 2005: UN-Ermittler lassen mehrere Spitzenvertreter der früheren pro-syrischen Führung in Beirut festnehmen. 2009 kommen die vier Generäle mangels Beweisen wieder frei.

20. Oktober 2005: Mehlis übergibt UN-Generalsekretär Kofi Annan einen Ermittlungsbericht, in dem syrische und libanesische Geheimdienste für den Hariri-Mord mitverantwortlich gemacht werden.

1. März 2009: Das Sondertribunal für Libanon (STL) konstituiert sich in Leidschendam bei Den Haag. Es soll das Hariri-Attentat und weitere politisch motivierte Morde in Libanon aufklären und ahnden.

17. Januar 2011: Die Staatsanwaltschaft beim Tribunal erhebt Anklage. Bis auf weiteres soll die Anklageschrift aber geheim bleiben.

30. Juni 2011: Das Tribunal über- gibt die Anklage sowie Haftbefehle und fordert die libanesische Justiz zur Festnahme der Verdächtigen auf. Das Beweismaterial sei hinreichend für einen Prozess, heißt es.

17. August 2011: Das Sondergericht veröffentlicht die Anklage. Die vier Angeklagten aus den Reihen der Schiiten-Bewegung Hisbollah können laut libanesischer Justiz aber nicht festgenommen werden, weil sie im Ausland untergetaucht seien.

10. Oktober 2011: STL-Präsident Antonio Cassese tritt zurück. Der 74 Jahre alte Italiener legt laut Gericht aus »gesundheitlichen Gründen« das Amt nieder.

10. Dezember 2013: Das Sondertribunal gibt bekannt, dass der Prozess um den Mord an Hariri am 16. Januar beginnen soll. dpa/nd

 

Staatsanwalt Farrell, der sich erste Sporen in den Internationalen Straftribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda verdiente, stützt die Anklage in Ermangelung klassischer Beweismittel auf Indizien: Die Auswertung von Daten des libanesischen Funknetzes habe den »koordinierten Einsatz von Mobiltelefonen« bei Planung und Durchführung der Bluttat ergeben.

»Fünf Ringe von Mobiltelefonen«, innerhalb derer die Täter geheim kommunizierten, seien zum Einsatz gekommen. Vier, so Farrell, seien eine Woche vor sowie Minuten vor und nach dem Attentat verstummt. Da die Verschwörer auch persönliche Handys mit sich trugen, seien die Ermittler ihnen »durch örtliche und zeitliche Übereinstimmung der privaten und geheimen Nummern« auf die Schliche gekommen. Der Haken: die Theorie vom »Fünf-Ringe-Netzwerk« funktioniert in der Praxis nur, wenn einzelne Täter bis zu acht Handys gleichzeitig benützt hätten. Farrell, sich dessen bewusst, schlussfolgerte trotzig, es sei »angemessen zu schließen, dass der Einsatz der Mobiltelefone mit schuldloser oder zufälliger Kommunikation unvereinbar« sei.

Die Anklagebank in Leidschendam bleibt während des Prozesses, des ersten, den ein internationales Tribunal wegen eines Terroraktes gegen eine Einzelperson führt, leer, denn die Angeklagten sind untergetaucht. Der Generalsekretär der Hisbollah, Hassan Nasrallah, schwor im Sommer 2011 in Reaktion auf die Anklage in einer Fernsehansprache, die vier Hisbollahi »mit einem ehrenhaften Leumund des Widerstandes gegen die israelische Besatzung« niemals auszuliefern: »Nicht in 30 Tagen, nicht in 30 Jahren.« Jedem, der versuche, sich an den Männern zu vergreifen, werde er »die Hand abhacken.« Das Tribunal, so Nasrallah, sei ein »amerikanisch-israelisches Projekt«, das seiner Organisation politisch schaden wolle.

Zumindest wurde den Angeklagten eine unabhängige Verteidiger-Crew zugestanden. Die, so der Pariser Anwalt Antoine Korkmaz jüngst im Beiruter Tagesblatt »An Nahar«, werde alles daran setzen, die »Mängel in der internationalen Untersuchung« an den Pranger stellen und einen Strich durch Farrells Rechnung machen zu können. In einem ersten Schattenboxen im Juni 2012 hatte Korkmaz sich widerborstig gezeigt, als er insistierte, das STL »sei illegal vom UN-Sicherheitsrat - im Mai 2007 per UN-Resolution 1757 - installiert, mische sich in Libanons innere Angelegenheiten ein«; weder Präsident noch Parlament in Beirut hätten zugestimmt. Die Richter konterten ihn, der »Antrag berührte nur die Legalität des Prozesses (der Etablierung des STL), nicht aber die Rechtmäßigkeit der Jurisdiktion des STL«. Und würgten jeden Zweifel ab: »Die Strafkammer (des STL) hat keine Macht, die Aktionen des UN-Sicherheitsrates zu überprüfen, und keine andere gerichtliche Instanz verfügt über eine solche Macht zur potenziellen gerichtlichen Überprüfung des Sicherheitsrates.« Weil die UN oder der Sicherheitsrat Gerichte etablieren können, sei das Sondertribunal für Libanon rechtmäßig. Es beruhe »auf dem Gesetz«.

Tatsächlich ist das STL kein UN-Gericht, das Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet. Es wurde zwar 2007 vom UN-Sicherheitsrat auf Ersuchen Libanons und der Familie Hariri installiert, doch wird es von 28 Staaten, allen voran die USA, Frankreich, Großbritannien und Deutschland, finanziert und politisch gepäppelt. 330 Menschen aus 62 Staaten finden dort Lohn und Brot; bislang hat es ein Budget von über 200 Millionen Euro verschlungen. Der Zedernstaat Libanon trägt 49 Prozent der Finanzlast.

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