Klagen von NPD-Kadern stattgegeben

Verfassungsgericht in Greifswald entschied

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Greifswald. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und der SPD/CDU-Landesregierung Grenzen im Umgang mit der NPD aufgezeigt und am Donnerstag zwei Klagen von Abgeordneten der rechtsextremen Partei stattgegeben. In einem Fall sah das Gericht das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten David Petereit durch die Landesregierung verletzt, in einem weiteren Fall das parlamentarische Mitwirkungsrecht des Abgeordneten Michael Andrejewski durch einen Ordnungsruf des Landtagspräsidiums.

Andrejewski war Ende 2012 zur Ordnung gerufen worden, weil er nach Auffassung der Landtagspräsidentin das Andenken von Ex-Bundespräsident Gustav Heinemann (SPD) verunglimpft hatte, indem er ihn in die Nähe der NSDAP gerückt hatte. »Die beanstandete Äußerung hat die Grenze des zulässigen Inhalts einer Parlamentsrede mit weltanschaulichen, politischen oder historischen Deutungen noch nicht überschritten«, sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Hannelore Kohl. Andrejewski hatte Heinemann mit Verweis auf eine laut Gericht »nicht erkennbar unseriöse Literaturstimme« eine Mitgliedschaft im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt zugesprochen.

Gegenüber Petereit hat die Landesregierung nach Auffassung des Gerichts mit einer nicht vollständigen Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen das verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Fragerecht verletzt. Die Antwort auf die Anfragen seien unvollständig, weil mit den Anfragen erbetene Daten teilweise vorgelegen hätten, begründete es die Entscheidung. Konkret ging es um zusätzliche Informationen zur politisch motivierten Kriminalität zwischen 2001 und 2012, die Petereit bekommen wollte. dpa/nd

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