Urteil: Burger King muss Lohn nachzahlen
Augsburg. Das Augsburger Arbeitsgericht hat am Donnerstag die Burger King GmbH aus Stade zur Zahlung von rund 17 000 Euro ausstehenden Lohns an einen Beschäftigten verurteilt. Der Mann arbeitet in einer Filiale von Burger King in der schwäbischen Großstadt. Er ist von der Kündigung bedroht und erhielt seit Juli des vergangenen Jahres fast keinen Lohn. Ein Kündigungsverfahren gegen ihn wurde Ende Januar ebenfalls vom Arbeitsgericht gestoppt. »Wenn Burger King nicht sofort zahlt, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten«, kündigte Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten laut Mitteilung an. nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.