Urteil: Burger King muss Lohn nachzahlen

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Augsburg. Das Augsburger Arbeitsgericht hat am Donnerstag die Burger King GmbH aus Stade zur Zahlung von rund 17 000 Euro ausstehenden Lohns an einen Beschäftigten verurteilt. Der Mann arbeitet in einer Filiale von Burger King in der schwäbischen Großstadt. Er ist von der Kündigung bedroht und erhielt seit Juli des vergangenen Jahres fast keinen Lohn. Ein Kündigungsverfahren gegen ihn wurde Ende Januar ebenfalls vom Arbeitsgericht gestoppt. »Wenn Burger King nicht sofort zahlt, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten«, kündigte Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten laut Mitteilung an. nd

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