Erfolgreiche Klage gegen Psychiatrie
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Klagen von sieben Straftätern stattgeben, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen in psychiatrischen Kliniken verwahrt werden sollten. Die Karlsruher Richter forderten die zuständigen Gerichte in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss auf, die geplante Unterbringung erneut zu prüfen und dabei besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Ob sich danach der Wunsch der Kläger nach Freilassung erfüllt, ist aber offen. (Az. 2 BvR 119/12 u.a.) AFP/nd
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