Nachtrag zur vorausgefüllten Steuererklärung
Der Text des Artikels unter der Überschrift »Der Datenabruf ist lediglich eine Ausfüllhilfe« erweckt den Eindruck, als könnten lediglich Mandanten der Steuerberater von der sogenannten »vorausgefüllten Steuererklärung« profitieren. Das stimmt so nicht. »Die Lohnsteuerhilfevereine bieten diesen Dienst ebenso an«, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein.
In dem abgedruckten Text heißt es, Voraussetzung für die »vorausgefüllte Steuererklärung« sei eine »Vollmachtsdatenbank«, die über die Steuerberaterkammer erreicht wird. »Das ist unzutreffend«, ergänzt Timo Bell. »Für Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte oder Rentner kann im Rahmen einer Mitgliedschaft auch der Lohnsteuerhilfeverein für seine Mitglieder auf die Daten der Finanzverwaltung zugreifen.«
In der für 2014 von den Finanzbehörden angekündigten Möglichkeit der »vorausgefüllten Steuererklärung« stehen grundlegende Daten wie Name, Anschrift oder Steuerklasse. Ferner sollen die Jahresbruttoeinkünfte, Sozialabgaben, Beiträge zu Versicherungen und anderes mehr zum Abruf und zur Überprüfung bereitstehen. Oder auch weniger.
Was genau die Finanzbehörden »vorausfüllen«, das muss sich in der Praxis übrigens erst noch zeigen», sagt Timo Bell.
Wichtiger noch: «Die Daten sollten in keinem Fall ungeprüft übernommen werden. Es sei vielmehr zu erwarten, dass viele Daten regelrecht falsch seien und deren ungeprüfte Übernahme für den Steuerpflichtigen finanzielle Nachteile hätte!
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