Neuwagen weiterhin nach drei Jahren zum TÜV
Straßburg. Nach dem Beschluss des EU-Parlaments, Neuwagen in der EU ab 2018 erstmals nach vier Jahren vom TÜV prüfen zu lassen, ändert sich für deutsche Autofahrer nichts. Die erste TÜV-Untersuchung ist weiterhin drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, anschließend alle zwei Jahre. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für diesen Kompromiss. Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen. dpa/nd
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