Neuwagen weiterhin nach drei Jahren zum TÜV

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Nach dem Beschluss des EU-Parlaments, Neuwagen in der EU ab 2018 erstmals nach vier Jahren vom TÜV prüfen zu lassen, ändert sich für deutsche Autofahrer nichts. Die erste TÜV-Untersuchung ist weiterhin drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, anschließend alle zwei Jahre. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für diesen Kompromiss. Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen. dpa/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.