Neuwagen weiterhin nach drei Jahren zum TÜV

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Nach dem Beschluss des EU-Parlaments, Neuwagen in der EU ab 2018 erstmals nach vier Jahren vom TÜV prüfen zu lassen, ändert sich für deutsche Autofahrer nichts. Die erste TÜV-Untersuchung ist weiterhin drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, anschließend alle zwei Jahre. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für diesen Kompromiss. Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal