Verfassungsklage in Sachen Werftbürgschaft

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Schwerin. Das umstrittene neue Genehmigungsverfahren für Schiffbaubürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern kommt juristisch auf den Prüfstand. Die LINKE im Schweriner Landtag reichte Verfassungsklage gegen die Mitte Dezember im Parlament beschlossene Änderung ein, nach der auch der Finanzausschuss in die Vergabeentscheidung eingebunden wird. »Dieses Gesetz verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Finanzausschuss wird zum Erfüllungsgehilfen der Regierung gemacht«, begründete Fraktionschef Helmut Holter am Donnerstag den Antrag. Noch für dieses Jahr werde eine Entscheidung der Richter erwartet. Auch von Wirtschaftsverbänden hatte es Kritik gegeben. dpa/nd

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