Schweriner Bettensteuer ist rechtens
Schwerin. Die Stadt Schwerin darf von ihren Hotel- und Pensionsgästen nach langem Hin und Her nun doch eine sogenannte Bettensteuer erheben. Nach rechtlicher Prüfung genehmigte das Innenministerium am Freitag die umstrittene Sonderabgabe. Einem Gutachten zufolge sei die Bettensteuer eine »zulässige örtliche Aufwandsteuer« und könne der Stadt nicht versagt werden, teilte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) mit. Er machte aber erneut seine Vorbehalte deutlich: »Die erwarteten Einnahmen werden in keinem Verhältnis zu den Nachteilen für die Beherbergungsstätten und den Tourismus stehen.« dpa/nd
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