Bayerns Staatsregierung: Volksbefragungen ja - aber unverbindlich

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München. Bayerns Staatsregierung hat den Weg für die Einführung von Volksbefragungen im Land geebnet. Damit soll künftig die Bevölkerung Mitsprache bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen haben - allerdings rechtlich nicht verbindlich. Die Staatsregierung will das Ergebnis solcher Volksbefragungen jedoch durchaus zur Richtschnur ihres Handelns machen: »Rechtliche Unverbindlichkeit heißt nicht politische Unverbindlichkeit«, sagte Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU). Das geplante Gesetz ergänzt die bisher schon lange möglichen verbindlichen Volksentscheide. Letztere darf es aber nur zu Landesgesetzen geben, nicht zu allgemeinen politischen Fragen wie den Bau einer Airport-Startbahn. Die rechtlichen Hürden für die Volksbefragung werden allerdings hoch gelegt: Eine Volksbefragung starten können ausschließlich Staatsregierung und Landtag gemeinsam. Dies geht unter anderem auf die Einwände aus der CSU-Landtagsfraktion zurück, die die Begeisterung von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) für Elemente der direkten Demokratie nicht in Gänze teilt. Das Gesetz muss nun in die Anhörung und dann im Landtag beraten und verabschiedet werden. dpa/nd

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