»Viele Menschen sind lebensbedrohlich unterversorgt«

Das Medibüro überreicht heute dem Bundesgesundheitsministerium einen Aufruf zur regulären Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

  • Lesedauer: 4 Min.
Elène Misbach ist ehrenamtlich im Büro für medizinische Flüchtlingshilfe in Berlin aktiv. Die Psychologin arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin. Mit Johanna Treblin sprach sie über einen Aufruf für reguläre Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltsstatus.
Elène Misbach
Elène Misbach

nd: Angenommen, ich fliehe aus meinem Land, lande in Deutschland, stürze mit dem Fahrrad und breche mir einen Arm. Was mache ich dann?
Misbach: Normalerweise gehen Sie sofort in die Rettungsstelle eines Krankenhauses. Das können Sie auch, wenn Sie keine Papiere und keine Krankenversicherung haben, weil die Krankenhäuser im Notfall medizinisch versorgen müssen. Es gibt aber auch Fälle, in denen einzelne Häuser dies verweigern und aus Kostengründen Patienten und Patientinnen per Krankenwagen ins europäische Herkunftsland zur Behandlung überführen. Und es gibt weitere Hürden: Menschen ohne Papiere haben einen Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Das Sozialamt als Kostenträger ist jedoch verpflichtet, der Ausländerbehörde einen illegalen Aufenthalt zu melden. Deswegen gehen viele nicht regulär zum Arzt oder ins Krankenhaus. Sie haben Angst vor einer Abschiebung.

Wenn ich weiß, dass es das Medibüro gibt, gehe ich besser zu Ihnen?
Je nachdem. In einem akuten Notfall ist es sinnvoller, sofort ins Krankenhaus zu gehen. Wir behandeln nicht selbst, sondern vermitteln lediglich. Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus oder EU-Migranten ohne Krankenversicherung kommen in unsere Sprechstunde und schildern ihre gesundheitlichen Probleme. Dann suchen wir aus unserer Liste kooperierender Fachärzte heraus, wer in Frage kommt, rufen an und machen einen Termin aus. Die Leute gehen in die Praxis und werden unentgeltlich versorgt. Wir kooperieren auch mit Krankenhäusern, die uns vergünstigte Sätze geben. Letztlich regeln wir das immer im Einzelfall - Operationen sind teuer, und es sind viele Leute involviert, weshalb es schwieriger ist, anonym und sicher zu behandeln.

Die Gefahr besteht immer, dass irgendjemand den Aufenthalt meldet?
Ganz sicher kann man in dem ganzen Versorgungsapparat letztlich nie sein. Ärzte und Ärztinnen unterliegen zwar der Schweigepflicht und dürfen Daten nicht weitergeben. Das Problem ist dennoch die Unsicherheit und die Abhängigkeit vom »Goodwill« aller Beteiligten.

Neben der konkreten Vermittlung führen Sie also auch Gespräche mit Ärzten und Krankenhäusern?
Man muss immer dranbleiben. Es gibt Personalwechsel, sei es in der Leitung, dann muss man wieder alles neu aushandeln, oder im Pflegepersonal. Das ist ein laufender Prozess: Wir brauchen weitere Ärztinnen und Ärzte und müssen im Blick haben, wie man in den Krankenhäusern und bei uns Abläufe verbessern kann. Die Politik muss endlich Lösungen schaffen, und aufhören, das Problem der Versorgungslücke alleine auf dem Rücken der Patienten und Patientinnen, der Ärzte und der unterstützenden Initiativen auszutragen.

Sie überreichen am heutigen Weltgesundheitstag den Aufruf zur regulären Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Aufenthaltsstatus.
Ja. Wir haben bewusst das Gesundheitsministerium angeschrieben statt die Ressorts Inneres oder Arbeit und Soziales, an die wir in der Regel überwiesen werden, weil sich die Gesundheitspolitik endlich darum kümmern muss, dass als Konsequenz der gesetzlichen Regelungen viele Menschen unterversorgt sind, manche sogar lebensbedrohlich.

Ihre Forderung ist dann konkret?
Die Übermittlungspflicht nach Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes, muss abgeschafft werden. Dann könnten die Sozialämter die Kosten für Versorgung und Krankenhausaufenthalt übernehmen, ohne dass sie der Ausländerbehörde Bericht erstatten müssen. Als zweites fordern wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das nur eine reduzierte medizinische Versorgung vorsieht. Sozialarbeiter entscheiden danach, ob die Versorgung notwendig ist oder nicht. Das darf aber nicht die Aufgabe von Nichtmedizinern sein. In Bayern ist beispielsweise Mitte April ein Fall vor Gericht, weil 2011 in einer Erstaufnahmeeinrichtung einem 15 Monate alten Kind mit 40 Grad Fieber die Versorgung von Sicherheitsdienst und Verwaltung verweigert wurde, und es fast an einer Meningokokken-Infektion gestorben wäre. Das Kind hat überlebt, aber ihm wurden Finger und Zehen abgenommen. Der Flüchtlingsrat und die betroffene Familie haben daraufhin geklagt.

Welche Lösungen schlagen Sie vor?
Die Abschaffung der Übermittlungspflicht wäre auf Bundesebene ein großer Schritt. So lange dies nicht der Fall ist, kann der anonyme Krankenschein ein Zwischenschritt auf kommunaler Ebene sein. Für Asylsuchende wäre eine Verbesserung, die Einführung einer Gesundheitskarte wie in Bremen und Hamburg. Dann müssten sie nicht mehr für jeden Arztbesuch einen Krankenschein beim Sozialamt beantragen. Asylsuchende kommen zum Teil auch zu uns, weil ihnen eine adäquate Versorgung verweigert wird, sie auf den Behörden rassistisch ausgegrenzt werden oder sie der Residenzpflicht unterliegen. Letztlich wollen wir aber die Integration aller in die soziale und gesundheitliche Regelversorgung.

Sprechstunde: Mo+Do, 16.30 bis 18.30 Uhr

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