Teuer - ohne Genehmigung
Osterfeuer im Garten
Osterfeuer haben eine lange Tradition. Sie unterliegen wegen des Brandschutzes aber auch strengen Regelungen. Gartenbesitzer dürfen nicht einfach ein Feuer entzünden und dabei gleich noch ihren frischen Baumschnitt entsorgen, warnt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Normalerweise ist eine Genehmigung notwendig. Die bekommen Privatleute oft nicht. Wer trotzdem Feuer macht, muss mit einem Feuerwehreinsatz rechnen - und die Kosten tragen.
Ob Privatpersonen eine Genehmigung brauchen oder kein Osterfeuer veranstalten dürfen, ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Deshalb sollten Gartenbesitzer vorher bei Feuerwehr oder Ordnungsamt nachfragen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind meistens Osterfeuer erlaubt, etwa wenn sie der Brauchtumspflege dienen. So wenn ein Verein eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ausrichtet.
Wer ein Osterfeuer entzündet, muss strenge Brand- und Umweltschutzauflagen einhalten. Die Feuer müssen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Straßen haben, bei Wäldern und Autobahnen bis zu 100 Meter. Im oder am Wald ist Feuer grundsätzlich verboten. Weder Abfälle noch Sperrmüll, Bauholz und frischer Baumschnitt gehören in die Flammen. Wer sich nicht daran hält, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden - in einzelnen Bundesländern bis zu 50 000 Euro. R+V/nd
- Osterfeuer vor Anzünden umschichten, damit Kleintiere oder Vögel fliehen können.
- Das Wetter beachten: Bei Trockenheit und Wind kann sich ein Brand viel schneller ausweiten.
- Keine Brandbeschleuniger/ Grillanzünder verwenden.
- Ein Erwachsener sollte das Feuer beaufsichtigen, bis es erloschen ist.
- Feuerlöscher oder andere Löschmittel bereithalten.
- Keine Strohballen als Sitze beim Feuer aufstellen: Sie können sich durch die Hitze entzünden!
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