Verunsicherte Verbraucher
Lebensversicherungen
Viele Versicherungsnehmer, die eine Lebens- oder private Rentenversicherung gerade unter dem Aspekt der Altersvorsorge abgeschlossen haben, sind durch diese Diskussionen verunsichert. Ob und welche gesetzlichen Änderungen kommen, steht jedoch noch nicht fest.
Nach derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind Versicherungsnehmer bei Ablauf oder Kündigung des Lebensversicherungsvertrages zur Hälfte an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Vielen Versicherungsnehmern, die eine Kapitallebensversicherung oder eine privaten Rentenversicherung abgeschlossen haben, kann die geplante Gesetzesänderung teuer zu stehen kommen.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungswert liegt. Seit 2008 sind Lebensversicherer per Gesetz verpflichtet, Kunden mit auslaufenden oder gekündigten Verträgen zur Hälfte an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.
Sollte es zu einer Streichung der Beteiligung an den Bewertungsreserven kommen, verringert sich die Ablaufleistung auslaufender oder gekündigter Lebensversicherungsverträge. Es ist aber noch unklar, wann es überhaupt zu einer Gesetzesänderung kommt. Daher ist es wichtig, nicht voreilig eine bestehende Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen. Denn bei vorzeitiger Kündigung entfallen Schlussüberschussanteile. Vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen sind steuerfrei.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Betroffenen, zunächst schriftlich bei ihrem Versicherer einen aktuellen Überblick über die Leistungen ihres Lebensversicherungsvertrags abzufragen. Dazu liegt in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ein Musterbrief bereit, der auch unter www.vzsa.de heruntergeladen kann.
Betroffene Verbraucher, die Fragen zu ihrer bestehenden Lebensversicherung haben, können sich persönlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beraten lassen. vzsa/nd
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