Schnapsidee

Alexander Dobrindt erwägt Selbsttests für alkoholisierte Verkehrssünder

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Union schwört beharrlich auf jede Überwachungstechnik. Inzwischen gibt es nur noch wenige Bereiche, in welche die Konservativen mit ihrem Drang nach Kontrolle und Beobachtung nicht vorgedrungen sind. So war etwa die Ausstattung von Autos der Bundesbürger bisher tabu. Das soll sich nun laut Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ändern. Denn auch dem CSU-Mann ist es nicht entgangen, dass manche Menschen zuweilen alkoholisiert fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Diese Fahrer, die wegen Trunkenheit am Steuer ihren Führerschein verloren haben, will Dobrindt künftig dazu verpflichten, eine Alkohol-Zündschlosssperre einzubauen, wenn sie ihre Fahrererlaubnis zurückhaben wollen. Das Ziel ist, dass ein Fahrer nur noch dann den Motor starten kann, wenn sein Atem keinen Alkohol enthält. Ein Gerät kontrolliert dies mit einem Teströhrchen, in das der Autofahrer pusten muss.

Die CDU und die Deutsche Polizeigewerkschaft sind begeistert von dem Vorschlag, der in den vergangenen Jahren immer wieder im Verkehrsministerium diskutiert wurde. Aber wie so viele Überwachungsmaßnahmen hat auch die Alkohol-Zündschlosssperre einige Haken. Die Technik kann leicht überlistet werden. Wenn ein nüchterner Beifahrer, der schnell nach Hause möchte und auf einen alkoholisierten Freund, der Auto und Führerschein besitzt, angewiesen ist, in das Gerät pustet, kann die Fahrt losgehen. Womöglich finden sich auch noch andere Wege, das Gerät zu manipulieren. So blöd, im eigenen Auto betrunken in das Teströhrchen zu pusten, wird jedenfalls kaum ein Fahrer sein.

Dass der Plan von Dobrindt zu mehr Sicherheit auf den Straßen führen würde, kann also bezweifelt werden. Sonderlich ernst scheint es dem Bayern mit seinem Engagement gegen Alkohol am Steuer ohnehin nicht zu sein. Als aus der Opposition und der SPD vor wenigen Wochen Rufe nach einer Null-Promille-Grenze laut wurden, winkte der Minister ab. Er sehe momentan keinen Bedarf, die bestehende Grenze zu ändern.

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