Die lavierende Datenschutzbeauftragte

Andrea Voßhoff äußert sich zurückhaltend zu einer möglichen Befragung Edward Snowdens

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 2 Min.

Seit ihrem Amtsantritt Ende letzten Jahres wurde die neue Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff von Oppositionspolitikern immer wieder heftig kritisiert. Denn sie ist keine unabhängige Expertin, sondern hatte als langjährige Abgeordnete der CDU im Bundestag Netzsperren, die Onlinedurchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung unterstützt. Nun versucht Voßhoff offenbar, ihr Image ein wenig zu verbessern. In Berlin erklärte die Datenschutzbeauftragte vor Journalisten, sie sei für eine Befragung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden durch den zuständigen Untersuchungsausschuss des Bundestags. »Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht sicher sinnvoll«, so Voßhoff.

Eine mögliche Befragung Snowdens hat zu einem Streit zwischen der Koalition, die eine Aufklärung blockiert, und der Opposition geführt. Die entscheidende Frage, wo aus ihrer Sicht eine Befragung des US-amerikanischen Whistleblowers stattfinden sollte - in Moskau, wo er sich derzeit aufhält und kaum Informationen preisgeben darf, oder in Deutschland - beantwortete Voßhoff nicht. Auch zum strittigen Zugang zu Akten für die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses äußerte sie sich zurückhaltend: Je mehr Material zur Aufklärung zur Verfügung stehe, desto besser.

Viel Positives konnte Voßhoff über das 2006 eingeführte Informationsfreiheitsgesetz berichten. Durch diese Regelung können Bürger Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes erhalten. In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt 4837 Anträge auf Informationszugang gestellt. Die Zahl stieg im Berichtszeitraum 2012 und 2013, in dem Peter Schaar noch Datenschutzbeauftragter war, auf 10 813 Anträge. Aus Sicht von Voßhoff verdeutliche das gewachsene Interesse die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns. Allerdings ist es gängige Praxis, dass Informationsansprüche zuweilen durch pauschale Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert werden.

Voßhoff deutete an, dass das Auskunftsrecht ausgebaut werden könnte. Grundlage soll die vom Bundestagsinnenausschuss initiierte und abgeschlossene Evaluation sein. Demnach sollten Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß beschränkt werden. Auch LINKE und Grüne sprachen sich für eine Reform aus. »Die Große Koalition müsste endlich ein Informationsfreiheitsgesetz 2.0 auf den Weg bringen«, forderte Grünen-Politiker Volker Beck. Die Verwendung öffentlicher Mittel sollte zudem transparent gemacht werden. Grundsätzlich müsse jede Behörde verpflichtet werden, proaktiv amtliche Dokumente und Informationen ins Netz zu stellen, so Beck.

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