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Pressefreiheit gegen Lobby-Vorwurf

Wirtschaftsprofessor Klaus F. Zimmermann klagt gegen Autor Werner Rügemer

  • Hermannus Pfeiffer, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.
Hat der linke Publizist Werner Rügemer den Ökonomen Klaus F. Zimmermann diffamiert? Diese Frage sollen die Gerichte klären.

Die bundesweit federführende Pressekammer des Landgerichts Hamburg befasste sich am Freitag wieder einmal mit dem Spannungsverhältnis zwischen Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und den Persönlichkeitsrechten andererseits. Der Ökonom Klaus F. Zimmermann sieht sich und sein Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) seit längerem von »der linksradikalen Bloggerszene« zu Unrecht als Konzernlobbyisten diffamiert. Das geht aus einem Eintrag auf seiner Homepage hervor. Nun verklagte Zimmermann den Publizisten Werner Rügemer. Dieser hatte in der Ausgabe 8/2013 der »Blätter für deutsche und internationale Politik« den »Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen« beschrieben und darin Zimmermann und das IZA als weiche Lobbyisten kritisiert. Zimmermann wehrte sich per einstweiliger Verfügung. Woraufhin die Hamburger Pressekammer Rügemer mehrere Formulierungen untersagte. Bei Zuwiderhandlung drohte ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Ob diese Verfügung Bestand hat, darüber hatte am Freitag die Pressekammer zu entscheiden.

Zimmermann gilt unter Ökonomen als Wirtschaftsliberaler. Doch Rügemer zweifelt auch an der wissenschaftlichen Ungebundenheit des IZA. Er begründet seine Einschätzung u.a. mit der finanziellen Abhängigkeit des Instituts von der Deutschen Post-Stiftung - laut Gericht finanziert sie 70 Prozent des IZA-Etats.

Zimmermanns Anwälte von der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs betonen die wissenschaftliche Unabhängigkeit des auch in der Politikberatung tätigen Instituts: Es gebe keine hausinterne Zensur, die meisten Forschungsergebnisse seien online veröffentlicht und es gebe zumindest in einigen Punkten wie Mindestlohn unterschiedliche wissenschaftliche Positionen. Zum IZA-Forschernetzwerk gehören rund 1300 Ökonomen aus fast 50 Ländern. Auch finde sich in der Selbstdarstellung des als GmbH geführten Instituts, dass es durch die Deutsche Post-Stiftung »gefördert« wird.

In der Sache lagen die Kontrahenten also gar nicht so weit auseinander. Richterin Simone Käfer mühte sich denn auch um einen Vergleich. Der »weite« Lobbybegriff Rügemers sei durchaus als Meinungsäußerung zu akzeptieren. Dafür habe er hinreichende »Anknüpfungstatsachen« vorgetragen. Er solle aber seinen Text, der auch in der »Neuen Rheinischen Zeitung« online erschienen war, um der Klarheit Willen um eine Aussage ergänzen: Zimmermanns IZA fertige »keine Gefälligkeitsgutachten nach Vorgaben« an. Bis Ende Juni haben die Beteiligten Zeit, dem Vergleich zuzustimmen.

Rügemer dürfte dies tun. Die neuen Lobbyisten, wie er es nennt, beackerten freiwillig und aus eigener Überzeugung Regierungen und Institutionen. Der Lehrbeauftragte der Uni Köln legt den Finger in eine weit größere Wunde: Im »Grabenkampf« (Gramsci) um die Hegemonie in der Wissenschaft dringen private Institutionen vor, die mehr oder weniger direkt von Wirtschaft und Wohlhabenden finanziert werden. Rund 2000 private Stiftungen widmen sich in Deutschland allein Wissenschaft und Forschung. Dazu kommen die ausufernde Praxis der Drittmittelförderung und Stiftungsprofessuren.

In der Vergangenheit hatte die Hamburger Pressekammer wiederholt die Persönlichkeitsrechte von Klägern gegenüber Medien betont. Davon profitierten unter anderem Gregor Gysi und Gerhard Schröder.

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