Hartz IV gibt es nicht für jeden

Gutachten: Deutschland muss EU-Bürgern keine Sozialleistungen zahlen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesrepublik kann EU-Bürgern unter bestimmten Umständen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Dies geht aus einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hervor.

Das Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) lässt keinen Raum für Missverständnisse. Darin kommt Generalanwalt Melchior Wathelet zu dem Schluss, dass Deutschland jene EU-Bürger von Sozialleistungen ausschließen dürfe, »die einzig und allein mit dem Ziel kommen, eine Beschäftigung zu suchen oder Sozialhilfe zu beziehen«. Er räumt zwar ein, dass es das Unionsrecht den Menschen erlaube, sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat aufzuhalten, wenn dabei Sozialleistungen »nicht unangemessen in Anspruch« genommen würden. Wer aber länger bleibe wolle, müsse über eigene Mittel verfügen, so dass keine Sozialleistungen des Aufnahmestaates beantragt werden müssten.

Daraus folge, dass es zwangsläufig zu einer »Ungleichbehandlung« von Einheimischen und Zugezogene komme. Eben diese Ungleichbehandlung von Deutschen und EU-Bürgern sorgt immer wieder für Streit vor deutschen Sozialgerichten. Entsprechende Anfragen des Bundessozialgerichtes Kassel harren noch einer abschließenden Antwort durch das EuGH.

Generalanwalt Wathelet gibt nun eine mögliche Linie vor: Wer sich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren wolle und »einzig und allein« mit dem Ziel nach Deutschland komme, um »Nutzen aus dem deutschen Sozialhilfesystem zu ziehen«, dem könne die Unterstützung verweigert werden, so Wathelet. Dies stehe »in Einklang mit dem Willen des Unionsgesetzgebers«.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte eine in Leipzig wohnhafte Rumänin für sich und ihr Kind Sozialleistungen beantragt. Die Frau verfügt über keine Berufsausbildung und arbeitet auch nicht. Sie lebt in der Leipziger Wohnung ihrer Schwester. Die EU-Kommission hatte zuvor bemängelt, dass das Jobcenter den Antrag pauschal abgelehnt habe. Einen generellen Ausschluss dürfe es nicht geben, so die EU-Juristen. Das Gutachten für des EuGH steht dem nun entgegen, hat allerdings keine bindende Wirkung. Zwar orientiert sich das EU-Gericht oftmals an den Vorgaben, jedoch wird das eigentliche Urteil erst in einigen Monaten fallen.

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