Mainz und Berlin streiten vor Gericht
Bundesregierung verteidigt Luftverkehrsteuer
Karlsruhe. Die Bundesregierung hat die Luftverkehrsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Die Steuer von 7,50 Euro auf Kurzstrecken und bis 42,18 Euro für Langstreckenflüge sei Anfang 2011 auch aus ökologischen Gründen eingeführt worden, sagte Staatssekretär Werner Gatzer aus dem Bundesfinanzministerium am Dienstag. Die Abgabe sei ein Einstieg in die »Mobilitätsbesteuerung« und solle Reisende auf die Bahn umlenken. Gatzer verwies in der mündlichen Verhandlung zur Begründung auf die stark gestiegene Zahl Flugreisender in der Bundesrepublik. Mit der Steuer, die etwa eine Milliarde Euro im Jahr einbringt, sollten Anreize geschaffen werden, um Reisende auf andere Verkehrsträger wie die Bahn umzulenken.
Rheinland-Pfalz, das mehrheitlich den defizitären Regionalflughafen Hahn betreibt, hatte in Karlsruhe wegen der Steuer geklagt. Das Bundesland kritisiert, sie führe zu Passagierrückgängen vor allem auf grenznahen Regionalflughäfen, weil Reisende für Flüge ins Ausland auswichen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte vor Gericht, Hahn sei überproportional betroffen.
Der Bund sei nicht dafür zuständig, eine solche Steuer zu erheben, macht die rot-grüne Landesregierung geltend. Das Grundgesetz gebe dem Bund diese Kompetenz in Artikel 106 nur für »motorisierte Verkehrsmittel« - damit aber seien nur Verkehrsmittel auf der Straße gemeint. Außerdem beanstandet Mainz Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf die Berufsfreiheit der Luftverkehrsunternehmen. Agenturen/nd
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