Pilotabschluss an der Charité

Klinik räumt Personalmangel ein / Auswertung des Bedarfs im Herbst geplant

  • Jörn Boewe 
und Johannes Schulten
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Streit um Personalbesetzung einigen sich ver.di und Klinikvorstand auf einen Test-Tarifvertrag. 80 zusätzliche Pflegekräfte sollen eingestellt werden.

Ganz in trockenen Tüchern ist die Vereinbarung noch nicht - am kommenden Dienstag muss die Tarifkommission von ver.di der Einigung noch zustimmen, die im Tarifstreit um die Mindestpersonalbesetzung am Uniklinikum Charité getroffen wurde. Demnach wird die Charité zusätzlich 80 Pflegekräfte einstellen. Deren Einsatz soll von einer paritätisch besetzten Gesundheitskommission überwacht und gesteuert werden. Ab Herbst soll dann evaluiert und erneut über die Personalausstattung verhandelt werden. In einer gemeinsamen Erklärung betonten ver.di und der Charité-Vorstand am vergangenen Mittwoch, dass »eine kurzfristig wirksame Entlastung, insbesondere des Pflege- und Funktionsdienstes, unverzichtbar« sei. Zum ersten Mal räumte die Leitung der Charité damit öffentlich ein, dass sie zu wenig Pflegepersonal im Einsatz hat.

Als »ersten Schritt in die richtige Richtung« bezeichnete Carsten Becker von der ver.di-Betriebsgruppe der Charité das Ergebnis. Kommende Woche wolle man mit den Mitgliedern und Delegierten der Stationen über die Umsetzung beraten. Entscheidend sei, »dass die Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Monaten melden, wo es Personalbedarf gibt«, sagte Becker dem »nd«. Allen Beteiligten sei klar, dass das Problem mit 80 zusätzlichen Einstellungen nicht gelöst sei, unterstrich Becker: »Es geht zunächst um einen Test in Brennpunktbereichen.«

Das Ergebnis, das nach zweimonatiger Schlichtung zustande kam, könnte eine Trendwende einleiten. Von den Forderungen der Gewerkschaft ist es jedoch noch weit entfernt: Ver.di will, dass eine Pflegekraft nicht mehr als fünf Patienten betreut, auf Intensivstationen zwei. Niemand soll allein Nachtdienst auf einer Station leisten müssen. Im Moment betreut eine Krankenschwester bzw. ein Pfleger an der Charité im Schnitt zwölf Patienten.

Im März wäre es darüber beinahe zu einem Streik gekommen. Zehn von 80 Stationen wollten den Dienst quittieren, als die Charité in letzter Minute die Notbremse zog und die Schlichtung anrief. Der Klinik-Vorstand hatte, ehe er überhaupt bereit war, über die Personalforderungen zu verhandeln, ein Schlichtungsabkommen zur Vorbedingung gemacht.

Personalbesetzung zum Thema einer Tarifrunde zu machen - und damit potenziell auch zum Streitpunkt eines Arbeitskampfes - ist ein Novum. Als die Gewerkschaft ihre Forderungen Ende 2012 aufgestellte, weigerte sich die Charité zunächst, überhaupt darüber zu verhandeln: Es handele sich um einen unzulässigen Eingriff in die »unternehmerische Freiheit«. Erst ein vom Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (LINKE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten beim wissenschaftlichen Dienst des Parlaments schaffte im Frühjahr 2013 Klarheit. Der Charité-Vorstand setzte sich mit ver.di an einen Tisch, kam der Gewerkschaft in der Sache aber kaum entgegen. Anfang 2014 waren die Verhandlungen gescheitert.

Eigentlich würde ver.di eine gesetzliche Regelung zur Personalbemessung an Krankenhäusern tariflichen Lösungen vorziehen. Die Gewerkschaft fordert ein solches Gesetz seit Jahren und führte dafür bereits mehrere Kampagnen. Bislang scheiterte das Vorhaben an den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen. Nicht zuletzt deshalb hatte sich die ver.di-Betriebsgruppe der Charité nach dem erfolgreichen Entgeltstreik 2011 entschieden, die Personalfrage zur Tarifforderung zu machen.

Die jetzt geschlossene Vereinbarung hat Übergangscharakter. Wegen der kurzen Laufzeit endet für ver.di zum Jahresende schon die Friedenspflicht. Die Frage der künftigen Personalbesetzung will die Gewerkschaft in einem Tarifvertrag für 2015 festlegen. Sollten die Verhandlungen erneut scheitern, wäre Anfang nächsten Jahres wieder Streiks möglich.

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