Biosprit sorgt für Hunger

EU bleibt bei Beschränkung des Biosprits hinter Europaparlament zurück

  • Susanne Scheckel
  • Lesedauer: 2 Min.
Der EU-Ministerrat hat sich für eine Senkung der Biospritquote ausgesprochen. Kritiker halten die Beschränkung für zu lasch.

Die EU-Energieminister haben sich am Freitag in Luxemburg auf neue Quoten für Biokraftstoffe geeinigt. Demnach soll für Biokraftstoffe aus Raps oder Soja im Transportsektor eine Obergrenze von sieben Prozent im Jahr 2020 gelten. Der Ministerrat bleibt damit sowohl hinter den Forderungen des Europäischen Parlaments, als auch der Kommission zurück, die eine niedrigere Obergrenze beschlossen hatten. Derzeit ist vorgesehen, den Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor bis 2020 auf zehn Prozent zu erhöhen. Der konventionelle Biosprit wird kritisiert, weil einerseits dessen Wirksamkeit für den Klimaschutz in Frage gestellt wird, er andererseits mit Nahrungsmitteln um Wasser und Land konkurriert und somit für Hunger mitverantwortlich gemacht wird.

Nach seiner Entscheidung muss der Ministerrat nun mit dem Europäischen Parlament in Verhandlung treten. Die Neuregelung zieht sich bereits seit einigen Monaten hin. Nachdem die EU-Kommission im Oktober 2012 eine Begrenzung auf fünf Prozent vorgeschlagen hatte, stimmte das Parlament im September 2013 für eine Quote von sechs Prozent. Auf einem Ministertreffen im Dezember letzten Jahres war dann eine Einigung auf sieben Prozent gescheitert, weil sowohl die Fürsprecher, als auch die Gegner einer hohen Quote dies ablehnten.

Die jetzige Entscheidung im Ministerrat, bilanziert Marita Wiggerthale von der Entwicklungshilfeorganisation Oxfam nun, sei »eine herbe Enttäuschung und ein derber Rückschlag bei Hungerbekämpfung und Umweltschutz«. Neben der zu zaghaften Senkung der Biospritquote kritisiert sie auch die Nicht-Einberechnung des sogenannten ILUC-Faktors (Indirect Land Use Change) in die Klimaschutzbilanz. Dieser bietet eine Möglichkeit, die zusätzlichen Emissionen, die durch die veränderte Landnutzung zustande kommen, in die Klimabilanz mit einzuberechnen. Wenn zum Beispiel Biospritpflanzen in Deutschland den Nahrungsmittelanbau verdrängen, müssen im Gegenzug etwa in Brasilien zusätzliche Nahrungsmittel angebaut werden - dies geschieht häufig auf Flächen, die durch die Rodung von Regenwald gewonnen wurden. In dem Vorschlag des Ministerrats konnte nur eine Berichtspflicht zu diesem ILUC-Effekt durchgesetzt werden, aber keine Berichtigung der Klimabilanz. Diese entscheidet darüber, ob ein Kraftstoff als Biosprit gelten darf. Wiggerthale kritisierte zudem, dass weiterhin keinerlei soziale Kriterien für den Anbau der Biospritpflanzen mit in den Entwurf aufgenommen wurden.

In Deutschland ist die Nutzung von Biokraftstoffen im letzten Jahr zurückgegangen, nachdem eine teilweise Steuerbefreiung zurückgenommen wurde. Eigentlich sollte mit der 2011 verordneten Beimischung von Bioethanol zu E10 die Umrüstung des Verkehrssektors auf eine ökologische Energieversorgung beginnen, da rund 20 Prozent der Emissionen in Deutschland im Verkehrssektor entstehen. Die Bemühungen um eine Reduktion der Schadstoffe werden jedoch durch eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens konterkariert. Umweltverbände hatten deshalb dafür plädiert, den Fokus auf die Verringerung des Verkehrsaufkommens zu legen.

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